Baugenehmigung, Beratung, Genehmigungsfreie Vorhaben
Digitaler Bauantrag - Ab dem 1. Oktober 2026 möglich
Ab dem 1. Oktober 2026 können Sie Ihren Bauantrag bequem online über das digitale Bauportal Hessen einstellen. Bis zum 31. Dezember 2026 besteht die Möglichkeit, Anträge noch analog einzureichen – ab dem 1. Januar 2027 erfolgt die Umstellung vollständig auf die digitale Abwicklung.
Um welche Anträge geht es?
Eine digitale Antragstellung ist dann möglich für vereinfachte und normale Verfahren, Bauvoranfragen sowie Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen. Genehmigungsfreie Bauanträge sind bereits digital verfügbar.
Was bringt die Digitalisierung? Es spart Kosten, ist schneller und effizienter:
- Bauherren und Bauwillige erhalten einen übersichtlichen, geführten Prozess von der Antragstellung bis zur Baugenehmigung.
- Architekturbüros und Planer profitieren von einer medienbruchfreien Abwicklung und kürzeren Kommunikationswegen.
- Das Bauamt arbeitet dank digitaler Beteiligung aller relevanten Stellen effizienter und transparenter zusammen.
Hier geht es zum digitalen Bauantrag: Digitales Bauportal Hessen
Baugenehmigung und -beratung
Um für Ihr Bauvorhaben zügig eine Entscheidung zu erhalten, sollten Sie sich im Vorfeld nach allen erforderlichen Formalitäten erkundigen. So sollten Sie mit ihrer Architektin bzw. ihrem Architekten klären, ob Ihr Antrag nach dem vereinfachten Verfahren, Normalverfahren oder Baugenehmigungsfreiem Verfahren eingereicht wird.
Bitte beachten Sie unsere Erläuterungen für einen reibungslosen Ablauf.
Wenn Sie zu Ihrem Vorhaben Fragen haben, können Sie eine Bauvoranfrage stellen. Sie erhalten dann zu den gestellten Fragen einen Bauvorbescheid. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht die Ausgestaltung Ihres Vorhabens und die Erarbeitung von Bauplänen übernehmen können. Bitte wenden Sie sich dafür an eine Architektin bzw. einen Architekten.
Nebenstehend finden Sie Kontakte für ihren Bauort sowie Formulare und hilfreiche Checklisten.
Checkliste zum Ausfüllen (PDF)
Genehmigungsfreistellung
Informationen unter: Bürgerservice Hessenrecht - § 64 HBO | Landesnorm Hessen | Genehmigungsfreistellung | § 64 - Genehmigungsfreistellung | gültig ab: 11.06.2020
Bauportal Hessen (DigiBauG)
Über das Online-Portal können Bauherren und Architekturbüros künftig Bauvorhaben nach Paragraf 64 der Hessischen Bauordnung papierlos einreichen. Voraussetzung: es sind keine Sonderbauten und entsprechen uneingeschränkt dem Bebauungsplan, der Hessischen Bauordnung.
Das digitale Bauportal: Bauportal Hessen
Weitere Informationen: https://www.hessen-kommunal.digital/de/aktuelle-projekte/digibaug/
Kontakt Genehmigungsfreistellung
Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
Raum: 1.321
Tel: 06124 510-506
E-Mail: Genehmigungsfreistellung-RTK@rheingau-taunus.de
Raum: 1.310
Tel: 06124 510-542
E-Mail: Genehmigungsfreistellung-RTK@rheingau-taunus.de