Akteneinsicht
Voraussetzungen
Beachten Sie bitte, dass Sie aus Gründen des Datenschutzes Bauakten nur einsehen dürfen, wenn Sie Eigentümer des Grundstücks sind. Ansonsten benötigen Sie eine Einverständniserklärung oder Vollmacht des Eigentümers. Sollten Sie im Grundbuch nicht als Eigentümer eingetragen sein, benötigen wir einen aktuellen Eigentumsnachweis (z. B. Kaufvertrag).
Einsicht in die Bauakten des Archivs
Im Archiv der Bauaufsicht werden Bauakten aufbewahrt. Bei berechtigtem Interesse sind die Einsicht in Bauakten und der Erhalt von (digitalen) Kopien möglich. Der Antrag auf Akteneinsicht erfolgt vorzugsweise per Mail, die Akteneinsicht ist gebührenpflichtig.
Bei berechtigtem Interesse ist die Einsicht in die Bauakte möglich. Die Bauakten beinhalten unter anderem Baugenehmigungen, Statiken, Grundrisspläne und weitere Baupläne, Zeichnungen sowie Schriftstücke, die mit dem Bauvorhaben im Zusammenhang stehen. Aus Datenschutzgründen dürfen Bauakten nur von Eigentümern oder von ihnen bevollmächtigten Personen eingesehen werden. Die Akteneinsicht ist kostenpflichtig. Bitte lesen Sie hierzu auch das Merkblatt zur Akteneinsicht.
Hinweis:
Unterlagen zu Gebäuden, die vor 1945 erbaut wurden, sind zum Großteil im Krieg zerstört worden, so dass hier nur bedingt Unterlagen vorhanden sind.