Voraussetzungen

Beachten Sie bitte, dass Sie aus Gründen des Datenschutzes Bauakten nur einsehen dürfen, wenn Sie Eigentümer des Grundstücks sind. Ansonsten benötigen Sie eine Einverständniserklärung oder Vollmacht des Eigentümers. Sollten Sie im Grundbuch nicht als Eigentümer eingetragen sein, benötigen wir einen aktuellen Eigentumsnachweis (z. B. Kaufvertrag).