Bauleitplanung, Genehmigungsfreie Vorhaben
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung regelt die Nutzung der Grundstücke in einer Gemeinde mit dem Ziel, eine nachhaltige, geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern.
Sie wird in einem zweistufigen Verfahren vollzogen und gliedert sich
- in eine vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan)
- und eine verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan).
Für die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sind die Städte und Gemeinden zuständig.
Genehmigungsfreistellung
Informationen unter: Bürgerservice Hessenrecht - § 64 HBO | Landesnorm Hessen | Genehmigungsfreistellung | § 64 - Genehmigungsfreistellung | gültig ab: 11.06.2020