Bauleitplanung

Die Bauleitplanung regelt die Nutzung der Grundstücke in einer Gemeinde mit dem Ziel, eine nachhaltige, geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern.

Sie wird in einem zweistufigen Verfahren vollzogen und gliedert sich

  • in eine vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan)
  • und eine verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan).

Für die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sind die Städte und Gemeinden zuständig.

Genehmigungsfreistellung

Informationen unter: Bürgerservice Hessenrecht - § 64 HBO | Landesnorm Hessen | Genehmigungsfreistellung | § 64 - Genehmigungsfreistellung | gültig ab: 11.06.2020

 

Bauportal Hessen (DigiBauG)

Über das Online-Portal können Bauherren und Architekturbüros künftig Bauvorhaben nach Paragraf 64 der Hessischen Bauordnung papierlos einreichen. Voraussetzung: es sind keine Sonderbauten und entsprechen uneingeschränkt dem Bebauungsplan, der Hessischen Bauordnung.

Das digitale Bauportal: Bauportal Hessen

Weitere Informationen: https://www.hessen-kommunal.digital/de/aktuelle-projekte/digibaug/