Bauantrag bei Vorhaben nach § 66 HBO - Normales Baugenehmigungsverfahren - Abbruch

Bauaufsicht des Rheingau-Taunus-Kreises

Stand: 13.05.2025 

Liste der erforderlichen Bauvorlagen (Regelanforderung) bei Vorhaben nach § 66 Hessische Bauordnung (HBO) - normales Baugenehmigungsverfahren - Abbruch

Die nachfolgende Liste dient als Orientierungshilfe, welche Bauvorlagen bei einem Bauantrag im normalen Verfahren im Regelfall beizufügen sind. Grundsätzlich gilt für die Vorlage sowie für die Ausarbeitung der Antragsunterlagen die im Bauvorlagenerlass zur Hessischen Bauordnung aufgeführten und beschriebenen Anforderungen.

Ob im konkreten Einzelfall die genannten Vorlagen vollumfänglich erforderlich sind, kann mit der Bauaufsichtsbehörde vor Antragstellung abgestimmt werden. Aufgrund der mit dem Antrag eingehenden Unterlagen muss eine formale, bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung und Prüfung des Bauvorhabens möglich sein. Anträge, bei denen die in der unten stehenden Liste fett dargestellten Unterlagen fehlen, sind weder formal noch bauplanungs- und bauordnungsrechtlich rechtlich prüfbar. Sie werden daher zurückgewiesen. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.rheingau-taunus.de/informieren-beantragen/bauen-wohnen/baugenehmigung-beratung/.

Erforderliche Bauvorlagen (Mindestanzahl)

  • Nr. 1: Bauantragsformular BAB 01 (1x)
  • Nr. 2: Nachweis der Bauvorlagenberechtigung (1x)
  • Nr. 3: Handlungsvollmacht (1x)
  • Nr. 4: Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister/Gesellschaftervertrag (1x)
  • Nr. 5: Berechnung des Brutto-Rauminhaltes (BRI) nach DIN 277 (1x)
  • Nr. 6: Liegenschaftsplan (4x)
  • Nr. 7: Bauzeichnungen (sofern vorhanden) und/oder Fotos (4x)
  • Nr. 8: Baubeschreibung (formlos) (4x)
  • Nr. 9: Abbruchkonzept (formlos) (4x)
  • Nr. 10: Nachweis Arten- und Naturschutz Checkliste zur arten- und biotopschutzrechtlichen Vorprüfung nach §§ 18, 44 BNatSchG (4x)
  • Nr. 11: Angaben zum Denkmalschutz (4x)
  • Nr. 12: Statistischer Erhebungsbogen (1x)