Checkliste Regelbau normales Genehmigungsverfahren
Bauantrag bei Vorhaben nach § 66 HBO - Normales Baugenehmigungsverfahren - Regelbau
Bauaufsicht des Rheingau-Taunus-Kreises
Stand: 13.05.2025
Liste der erforderlichen Bauvorlagen (Regelanforderung) bei Vorhaben nach § 66 Hessische Bauordnung (HBO) - normales Baugenehmigungsverfahren
Die nachfolgende Liste dient als Orientierungshilfe, welche Bauvorlagen bei einem Bauantrag im normalen Verfahren im Regelfall beizufügen sind. Grundsätzlich gilt für die Vorlage sowie für die Ausarbeitung der Antragsunterlagen die im Bauvorlagenerlass zur Hessischen Bauordnung (https://wirtschaft.hessen.de/Bauvorlagen-Bauvorlagenerlass-und-Vordrucke) aufgeführten und beschriebenen Anforderungen.
Ob im konkreten Einzelfall die genannten Vorlagen vollumfänglich erforderlich sind, kann mit der Bauaufsichtsbehörde vor Antragstellung abgestimmt werden. Aufgrund der mit dem Antrag eingehenden Unterlagen muss eine formale, bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung und Prüfung des Bauvorhabens möglich sein. Anträge, bei denen die in der unten stehenden Liste fett dargestellten Unterlagen fehlen, sind weder formal noch bauplanungs- und bauordnungsrechtlich prüfbar. Sie werden daher zurückgewiesen. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.rheingau-taunus.de/informieren-beantragen/bauen-wohnen/baugenehmigung-beratung/.
Erforderliche Bauvorlagen (Mindestanzahl)
- Nr. 1: Bauantragsformular BAB 01 (1x)
- Nr. 2: Nachweis der Bauvorlagenberechtigung (1x)
- Nr. 3: Handlungsvollmacht (1x)
- Nr. 4: Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister/Gesellschaftervertrag (1x)
- Nr. 5: Berechnung des Brutto-Rauminhaltes (BRI) nach DIN 277 (1x)
- Nr. 6: Berechnung der Nutzflächen (NF) nach DIN 277 (1x)
- Nr. 7: Antrag auf Ausnahme/Befreiung/Abweichung - BAB 10 (3x)
- Nr. 8: Ausnutzungsnachweis GRZ/GFZ/BMZ (3x)
- Nr. 9: Geschossigkeitsnachweis KG /DG zeichnerisch und rechnerisch (3x)
- Nr. 10: Abstandsflächennachweis zeichnerisch und rechnerisch (3x)
- Nr. 11: Stellplatznachweis für PKW und Fahrrad (3x)
- Nr. 12: Nachweis der Barrierefreiheit BAB 34 / BAB 35 (3x)
- Nr. 13: Nachweis der Aufenthaltsraumqualität (3x)
- Nr. 14: Nachweis Kleinkinderspielplatz bzw. Darlegung des Wegfalls der Herstellungspflicht (3x)
- Nr. 15: Einfügungsnachweis gemäß § 34 BauGB - Überbaute Fläche (3x)
- Nr. 16: Liegenschaftsplan (3x)
- Nr. 17: Freiflächenplan (3x)
- Nr. 18: Bauzeichnungen (3x)
- Nr. 19: Bau- und Nutzungsbeschreibung (formlos) (3x)
- Nr. 20: Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben - formlos) (3x)
- Nr. 21: Baubeschreibung Werbeanlagen und Warenautomaten (3x)
- Nr. 22: Nachweis zum vorbeugenden Brandschutz (3x)
- Nr. 23: Baubeschreibung zur Entwässerung (3x)
- Nr. 24: Absichtserklärung zu evtl. erforderlichen Baulasten (1x)
- Nr. 25: Statistischer Erhebungsbogen (1x)
Die nachfolgend aufgeführten, nach § 68 HBO erforderlichen bautechnische Nachweise sind gemäß § 69 (3) der Baubeginnsanzeige beizufügen bzw. müssen spätestens vor Baubeginn der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.
- Nr. 26: Datenblatt Gebäudeenergiegesetz (GEG) (1x)
- Nr. 27: Standsicherheitsnachweis in digitaler Form einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile gem. Anlage 2 Nr. 6 zum Bauvorlagenerlass und § 68 (3) HBO. Wenn gem. § 68 (3) HBO keine Prüfung vorgesehen ist und ein Nachweisberechtigter den Standsicherheitsnachweis erstellt hat, genügt die Vorlage in digitaler Form. Erklärung eines Nachweisberechtigten gemäß Anlage 2 der Nachweisberechtigtenverordnung (NVBO) oder die Bescheinigung eines Prüfsachverständigen für Standsicherheit. (1x)
Die nachfolgend aufgeführten, nach § 68 HBO erforderlichen, bautechnische Nachweise sind gemäß § 69 (3) HBO spätestens vor Ausführung der im Nachweis aufgeführten Gebäudeteile der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.
- Nr. 28: Wärmeschutznachweis, in digitaler Form (1x)
- Nr. 29: Schallschutznachweis, in digitaler Form (1x)