Baulasten
Eintragung einer Baulast
Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis
Sie möchten Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen? Der Rheingau-Taunus-Kreis bietet diese Serviceleistung nun online an.
Was enthalten Baulastenblätter:
Baulastenblätter umfassen in der Regel den Verpflichtungstext, in dem das Tun, Dulden oder Unterlassen der jeweiligen Baulast erklärt wird, die Grundstücksangaben des belasteten und begünstigten Grundstücks und eine Liegenschaftskarte, in der die Baulast eingezeichnet ist, sowie eventuelle Ansichten/Grundrisse.
So funktioniert’s:
- Die Einsicht ist nur digital möglich und gebührenpflichtig.
- Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden.
Sofern eine Baulast vorliegt, werden die vorhandenen Unterlagen digitalisiert und mit der Auskunft inkl. Gebührenbescheid an die von Ihnen gewünschte E-Mail-Adresse versendet. Liegt keine Baulasteintragung vor, erfolgt die Negativauskunft inkl. Gebührenbescheid.
Online-Dienst
Digitaler Antrag: Antrag zur Einsicht in das Baulastenverzeichnis