Eintragung einer Baulast

Bauwillige können die gesetzlichen Anforderungen an ein Bauvorhaben oftmals nicht auf dem eigenen Grundstück erfüllen, sondern müssen dafür ein anderes Grundstück nutzen. Das ist zum Beispiel bei der Herstellung der erforderlichen Stellplätze, der Durchfahrt zum eigenen Grundstück oder der Einhaltung der Abstandsflächen oft der Fall.

Mit einer Baulasteintragung übernimmt der Eigentumsberechtigte des zu belastenden Grundstücks dauerhaft eine sein Grundstück betreffende Verpflichtung. Damit kann eine Genehmigungsfähigkeit ermöglicht werden.

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