Boden - mehr als Baugrund

Bodenschutz für Bauausführende 

Infoblatt für Architekten, Bauträger, Bauunternehmen, Landschafts- und Gartenbau

Rechtliche und fachliche Anforderungen

Unversiegelte Bodenflächen werden als öffentliche oder private Grünflächen genutzt: Sie nehmen Niederschlagswasser auf, speichern es und stellen es den Pflanzen zur Verfügung, tragen zur Kühlung bei und filtern Staub und Schadstoffe aus der Luft. Damit diese Bodenfunktionen erfüllt werden können, dürfen die Böden nicht geschädigt werden. 

Der Schutz unserer Böden ist im Bodenschutzrecht, aber auch im Bau- und Naturschutzrecht seit langem verankert. Dies muss in der Baupraxis stärkere Beachtung finden.

Jeder, der auf Böden einwirkt, hat Vorsorge gegen schädliche Veränderungen zu treffen, um die natürlichen Bodenfunktionen zu sichern. Soweit wie möglich sind Beeinträchtigungen zu vermeiden, Schäden zu beheben und natürliche Bodenfunktionen wiederherzustellen (§§ 1, 4 und 7 BBodSchG; § 12 BBodSchV; §§ 1a, 202 BauGB; §§ 1, 13 BNatSchG). 

Diese rechtlichen Pflichten spiegeln sich auch in verschiedenen fachlichen Normen zu Bodenarbeiten wider, die beim Bau zu beachten sind (DIN 18915, DIN 19731 und E-DIN 19639).

Sorgsamer Umgang mit Boden ist besonders auf den Flächen geboten, die nur bauzeitlich in Anspruch genommen und nach Bauabschluss wieder begrünt werden. Vorsorgender Bodenschutz bietet hier Vorteile: Anpflanzungen und Ansaaten gedeihen ohne Beeinträchtigungen, und aufwändige Rekultivierungs- oder Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung von Bodenschäden werden nicht erforderlich. 

Als Anhang zu diesem Infoblatt finden Sie eine Liste der wesentlichen Ziele und Maßnahmen zum Bodenschutz bei der Bauausführung, die als Handreichung für Bauauftaktbesprechungen dienen kann.

Boden - Was ist das?

Ein gesunder, intakter Boden besteht wie ein Schwamm aus Festsubstanz und aus Poren. Sand-, Schluff- und Tonteilchen fügen sich bei bindigen Böden zu porösen Aggregaten zu sammen. Die Bodenbildung führt zu unter schiedlichen Bodenhorizonten, vom anste henden Ausgangsgestein über die verwitter ten Unterbodenhorizonte bis hin zum humo sen Oberboden. In einem intakten Boden wur zeln Pflanzen bis zu zwei Meter tief. Auch Re genwürmer graben ihre Röhren bis in diese Tiefen. Grobporen sorgen dafür, dass Regenwasser schnell versickert und Luft in den Boden ge langt. Mittelporen stellen sicher, dass Wasser zur Versorgung der Pflanzen im Boden gespei chert wird. All das funktioniert aber nur, wenn die Poren nicht zerdrückt werden und der Boden nicht durch Baumaschinen verdichtet wird.

Häufig auftretende Beeinträchtigungen von Böden

Während der Baumaßnahmen werden Böden oftmals geschädigt durch 

  • Verdichtungen
  • Vermischung unterschiedlicher Boden schichten
  • Verwendung von externem Bodenmaterial minderer Qualität und 
  • Einträge von Bau- und Schadstoffen. 

Dadurch werden die natürlichen Eigen schaften der Böden erheblich beeinträchtigt.

Bodenschutz planen

Für die Baumaßnahmen und die Anlage und Gestaltung von Garten- und Grünflächen sind Vorkehrungen zum schonenden Umgang mit den Böden einzuplanen:

Verdichtungsempfindlichkeit: Vernässte Böden und stark humose Böden sind besonders empfindlich gegen mechanische Belastungen. Informationen zu den Bodeneigenschaften im Baufeld erhalten Sie aus den Baugrunderkundungen oder gesonderten Bodenkartierungen vor Ort. Fachgutachter mit Bodenkenntnissen können entsprechende Bewertungen vornehmen.

Bauzeitenplanung: Bodenarbeiten nach Möglichkeit nicht im vernässten Winterhalbjahr durchführen. Andernfalls sind zu sätzliche Vermeidungsmaßnahmen für vernässte Böden einzuplanen.

Baubedarfsflächen: Bodenschutz auf Bau stellen kann nur funktionieren, wenn das Baufeld für die unterschiedlichen Bauprozesse aufgeteilt wird in Baustraße, Baucontainer, Lagerflächen für Baumaterial und Flächen für Bodenmieten. Dabei hilft ein Baustelleneinrichtungsplan.

Bodenmieten: Beim Aushub wird der Bo den aufgelockert und nimmt circa das 1,3 fache Volumen des anstehenden Bodens ein. Der Flächenbedarf für die Zwischenlagerung muss richtig eingeplant werden, auch für die getrennte Zwischenlagerung von Bodenmaterial aus verschiedenen Bodenschichten.

Tabuflächen: Nach Möglichkeit sind die späteren Grün- und Gartenflächen von einer baulichen Beanspruchung auszuschließen. Derartige Tabuflächen sollten im Plan eingezeichnet und auf der Baustelle abgezäunt werden.

Maschineneinsatz und Befahrung: Boden arbeiten auf unbefestigten Flächen sollten nur mit Kettenlaufwerken und geringer Bodenpressung erfolgen (Zielwert: Bodenpressung <0,5 kg/cm² = 5 N/cm² = 50 kPa).

Befestigung von Flächen: Zum Schutz der anstehenden Böden sind Befestigungen von Baustraßen, Containerflächen und Lagerflächen für Baumaterial mit Gesteinsschüttungen oder Lastverteilungsplatten entsprechend der Empfindlichkeit der Bö den und der mechanischen Belastungen während der Bauphase einzuplanen.

Schadstoffe: In der Planungsphase ist zu klären, ob ein Altlastenverdacht oder sonstige Bodenbelastungen vorliegen. Auskunft erteilt das zuständige Bodenschutzdezernat Ihres Regierungspräsidiums.

 

Bodenschutz während der Bauausführung

Umsetzung der eingeplanten Maßnahmen zum Schutz der Böden: Bauleiter und Po lier sind für die Einhaltung der Ver meidungsmaßnahmen verantwortlich. Bei komplexen Vorhaben wird nach Bedarf ei ne Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) eingebunden. 

Keine Bodenarbeiten bei zu nassen Böden: Bodenarbeiten dürfen maximal bis zu einer steif-plastischen Konsistenz erfolgen. Nach ergiebigen Niederschlägen, bei Pfützenbildung oder weich-plastischer Konsistenz sind Befahrung von unbefestigten Bodenflächen und Bodenarbeiten so lange einzustellen, bis der Boden wieder ausreichend abgetrocknet ist. Ausnahmen können mit Bodenfachleuten abgestimmt werden.

Bodenabtrag: Der Bodenabtrag sollte mit Kettenbaggern rückschreitend mit möglichst geringem Befahrungs- und Rangieraufwand erfolgen. Planierraupen sind im Regelfall für einen schonenden Bodenabtrag nicht geeignet.

Substrattrennung beim Bodenaushub: Generell sind Ober- und Unterboden sowie Untergrund getrennt auszuheben und zwischenzulagern. 

Bodenmieten: Der Boden muss während der Lagerung im kulturfähigen Zustand erhalten werden. Er darf nicht verdichtet werden, nicht vernässen und muss durch lüftet bleiben. Dazu müssen folgende Regeln beachtet werden:

  • Keinerlei Befahrung der Bodenmieten, auch nicht zur Aufmietung oder Profilierung. 
  • Keine Lagerung von Baumaterial auf Bodenmieten. 
  • Um den Boden biologisch aktiv zu halten und vor Vernässung zu schützen, ist er nach Bedarf zu begrünen oder mit Folie abzudecken. 
  • Oberbodenmieten maximal zwei Meter hoch; trapezförmig anlegen; bei Lagerungsdauer länger als zwei Monate unmittelbar nach der Aufmietung aktiv begrünen / ansäen. 
  • Unterboden- und Untergrundmiete maximal drei Meter hoch; trapezförmig an legen; anstehenden Oberboden zuvor abziehen und seitlich lagern. 
  • Soll Boden andernorts verwertet werden, so besteht oftmals eine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht zum Beispiel nach Bau-, Wasser-, Bodenschutz- oder Naturschutzrecht.

Temporäre Befestigung von Bodenflächen für die Bauphase: 

  • Mineralische Gesteinsschüttungen: An stehenden Boden mit reißfestem Vlies abdecken. Vlies mindestens einen Meter überlappen und randlich überstehen lassen, damit keine Verschmutzung des anstehenden Bodens stattfindet. Schotter / Wegebaumaterial vor Kopf einbauen. 
  • Lastverteilungsplatten: Vollflächige Auslegung geeigneter Plattensysteme, gegen Verrutschen sichern. Während der Bauphase Befestigungen auf Funktionstüchtigkeit überprüfen und nach Bedarf wiederherstellen.

Rückbau von Baueinrichtungsflächen und Baustraßen: 

  • Vollständige Entfernung (Vlies, Schotter etc.). 
  • Rückschreitender Ausbau des Schotters / Wegebaumaterials. 
  • Vollständige Entfernung aller Baumaterialien / Bauabfälle.

Wiederherstellung der Böden nach Bauabschluss: 

  • Lockerung des anstehenden Untergrunds bzw. Unterbodens vor Bodenauftrag. 
  • Schichtgerechter Wiedereinbau in ursprünglicher Schichtung und Lagerungsdichte. Keine lagenweise, dynamische Überverdichtung der wiederhergestellten Böden. Damit werden zwar leichte Sackungen in den ersten Jahren verhindert. Der Preis dafür ist jedoch, dass dauerhafte Schäden zurück bleiben. Durchwurzelbarkeit und Versickerungsfähigkeit müssen gewährleistet bleiben. 
  • Keine Wiederherstellung bei zu feuchten Böden. 
  • Begrünung unmittelbar nach Oberflächenwiederherstellung.
  • Bei erheblichen Beeinträchtigungen der Böden ist neben einer fachgerechten Lockerung auch eine Zwischenbegrünung mit intensiv und tief wurzelnden Pflanzen hilfreich, um den Auf bau des Bodengefüges und das Boden leben zu fördern. 
  • Bei Tiefgaragen und anderen über deckten Baukörpern muss der Bodenaufbau sorgfältig geplant und aus geführt werden, damit die Auftragsböden Regenwasser gut aufnehmen und nach unten abführen können und eine tiefgründige Durchwurzelung möglich wird.

Anforderungen beim Ankauf von Böden: 

  • Schadstoffgehalt muss durch Analyse oder Herkunftsnachweis bekannt sein. 
  • Im Regelfall sind die Vorsorgewerte nach Bodenschutzrecht einzuhalten. 
  • Angelieferter Boden muss frei von zu gewanderten Pflanzen (Neophyten) sein. 
  • Gleiches zu Gleichem – der angelieferte Boden sollte eine standorttypische Bodenart aufweisen.

Bodenkundliche Baubegleitung (BBB): 

  • Bei komplexen Eingriffen in Böden, ins besondere bei Böden mit hoher Funktionserfüllung oder bei besonders empfindlichen Böden oder bei einer Eingriffsfläche > 3.000 m² empfiehlt sich die Beauftragung einer BBB. 
  • Die BBB ist bereits in die Planung ein zubinden, um erforderliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu ermitteln.

 

Das Infoblatt wurde erstellt vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Bearbeiter: Ingenieur büro Feldwisch). Übernahme und Weiterverwendung ist hessischen Behörden, Kommunen und Institutionen unter Quellenangabe gestattet.