Bauverwaltungsrechtliche Angelegenheiten

Die Bauverwaltung ist für die Bearbeitung der bauverwaltungsrechtlichen Angelegenheiten zuständig. Hierzu zählt unter anderem das Vorgehen gegen baurechtswidrige Zustände mit bauaufsichtlichen Verfügungen wie Bau- und Nutzungsverboten, Beseitigungsverfügungen etc. Des Weiteren werden hier Widersprüche und Klagen aus dem Bereich des öffentlichen Baurechts bearbeitet und entsprechende Verfahren durchgeführt.