Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Gebäude energetisch sanieren
Sie möchten Ihr Bestandsgebäude energetisch sanieren?
Bitte wenden Sie sich zur Ausarbeitung Ihres Vorhabens an einen Fachplaner für Wärmeschutz. Eine Liste der Nachweisberechtigten Ingenieure finden Sie nebenstehend.
Sofern Ihre Planungen die Vorschriften und Vorgaben des GEG einhalten, genügt eine Anzeige bei uns zur Realisierung. Eine energetische Sanierung ist gem. §63 baugenehmigungsfrei (s. Links)
Bedarf es Abweichungen oder Befreiungen vom GEG, so sind diese beim Regierungspräsidium Darmstadt zu beantragen. Die hierfür erforderlichen Schritte erfragen Sie bei der zuständigen Behörde (s. Kontakt)
Sie möchten ein denkmalgeschütztes Gebäude energetisch sanieren?
Vor den Einhaltungen der Vorschriften des GEG kann in vielen Fällen befreit werden. Auch hier ist der Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen.
Sie möchten Ihre Heizungsanlage auf eine Wärmepumpe umrüsten?
Die Aufstellung einer Luftwärmepumpe bis 1000 kW gesamter elektrischer Aufnahmeleistung ist grundsätzlich baugenehmigungsfrei, soweit zur Aufstellung einer solchen Luftwärmepumpe eine Fachfirma beauftragt wird.
Für die Einhaltung der weitergehenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist die Bauherrschaft bzw. der Grundstückseigentümer sowie der Entwurfsverfasser und ausführende Fachfirma verantwortlich.
Links
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Kontakt
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