Sanierung und Schutz

Der gesetzliche Schutz der Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege und ist geregelt im Hessischen Denkmalschutzgesetz. Während das Landesamt für Denkmalpflege in Wiesbaden als Denkmalfachbehörde im Wesentlichen fachlich, wissenschaftlich und beratend im Rahmen der Denkmalpflege tätig ist, ist die Durchführung des Denkmalschutzgesetzes Aufgabe unserer Unteren Denkmalschutzbehörde.

Sie trifft alle Maßnahmen, die ihr nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen, um die Kulturdenkmäler zu schützen, zu erhalten, zu bergen sowie Gefahren von ihnen abzuwenden. Die Untere Denkmalschutzbehörde erteilt Genehmigungen nach dem Denkmalschutzgesetz bzw. Zustimmung zu Bauanträgen, die ihr wegen denkmalschutzrechtlicher Belange von der Bauaufsicht vorgelegt werden. Sie entscheidet im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde.  

Ob Ihr Gebäude/Grundstück denkmalgeschützt ist, können Sie bei Interesse selbst recherchieren: DenkXweb - Startseite (denkmalpflege-hessen.de)

  • Bei Fragen, was in einem solchen Fall beispielsweise zu beachten ist, wenden Sie sich bitte an die Untere Denkmalschutzbehörde.
  • Bei Fragen zu Förderungen/Zuschüssen etc. wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.