Merkblatt zur Akteneinsicht bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises

1. Antragstellung

Die Einsichtnahme in Bauakten erfolgt ausschließlich digital über unseren Onlineantrag: 

https://www.rheingau-taunus.de/informieren-beantragen/bauen-wohnen/akteneinsicht/

Für die Antragstellung erforderlich:

  • Bauscheinnummer (Pflichtangabe!)
  • Bei Unkenntnis: Bitte bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung nachfragen.
  • Nachweis des berechtigten Interesses (siehe Punkt 4)
  • Vollständige Angaben und Unterlagen erforderlich

Wichtig: Ohne Bauscheinnummer kann keine Akteneinsicht erfolgen. Für jedes Bauvorhaben ist eine eigene Bauscheinnummer notwendig.

2. Was umfasst die Akteneinsicht?

Die Einsicht ist eine freiwillige Serviceleistung des Kreises. Es besteht keine Gewähr auf:

  • Vollständigkeit der Akte
  • Generelles Vorhandensein von Unterlagen

In der Regel enthält eine Akte:

  • Baugenehmigung
  • Bau- und Nutzungsbeschreibung
  • Baupläne, Berechnungen
  • Gegebenenfalls statische Nachweise

Akten sind meist ab ca. 1950 vorhanden, vereinzelt auch älter.

3. Ablauf der Bearbeitung

  1. Nach Antragseingang prüfen wir die Unterlagen und das berechtigte Interesse.
  2. Liegt die Akte vor, erhalten Sie per E-Mail einen Download-Link zur digitalen Akte.
  3. Der Link ist eine Woche gültig.

Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, sollte die Akte noch nicht digital vorliegen, wird diese zuerst digitalisiert. Daher kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Es erfolgt keine postalische Zusendung. Eine Akteneinsicht in Papierform ist nicht möglich.

4. Wer darf Akteneinsicht erhalten?

Einsicht wird nur gewährt bei nachgewiesenem berechtigten Interesse. Die folgenden Antragsteller können Akteneinsicht beantragen:

Eigentümer/in

  • Erforderliche Nachweise: Personalausweis plus Grundbuchauszug oder notariell beurkundeter Kaufvertrag

Bevollmächtigte

  • Erforderliche Nachweise: Schriftliche Vollmacht plus Ausweis plus Nachweise des Eigentümers

Hausverwaltung

  • Erforderliche Nachweise: Vollmacht plus Nachweis über Beauftragung

Firmen/Vereine

  • Erforderliche Nachweise: Ausweiskopie plus Handelsregisterauszug plus Vollmacht

Rechtsanwälte, Architekten, Makler etc.

  • Erforderliche Nachweise: Bevollmächtigung plus Nachweise

Insolvenzverwalter

  • Erforderliche Nachweise: Nachweis nach Bestellung

Direkt angrenzende Nachbarn

  • Erforderliche Nachweise: Personalausweis plus Grundbuchauszug oder notariell beurkundeter Kaufvertrag

5. Kosten

Die Gebühren setzen sich wie folgt zusammen:

  • Grundgebühr für die 1. Bauscheinnummer: 30,00 €
  • Jede weitere Bauscheinnummer: 15,00 €
  • Digitale Bereitstellung (je nach Datenmenge): 20,00 € bis 50,00 €

Sie erhalten eine separate Gebührenrechnung.

6. Datenschutz und rechtlicher Hinweis

  • Nur Eigentümer oder bevollmächtigte Personen dürfen Einsicht nehmen.
  • Direkt angrenzende Nachbarn dürfen Einsicht in die Bescheide sowie Pläne nehmen. Dies erfolgt ebenfalls digital über einen Cloud-Link, der per E-Mail zur Verfügung gestellt wird.
  • Es erfolgt keine baurechtliche Beratung im Rahmen der Akteneinsicht.
  • Für Fragen zum Bauvorhaben bitte einen separaten Termin mit dem/der technischen Sachbearbeiter/in vereinbaren.

7. Kontakt