Akteneinsicht
Einsichtnahme in Altakten
Sie möchten Einsicht in frühere Bauunterlagen nehmen? Der Rheingau-Taunus-Kreis bietet diese Serviceleistung an – eine vollständige Verfügbarkeit aller Akten kann jedoch nicht garantiert werden. In den Archiven des Rheingau-Taunus-Kreis befinden sich Bauakten ab ca. 1950, in Einzelfällen auch ältere.
Was enthalten ist:
Bauakten umfassen in der Regel die Baugenehmigung sowie die zugehörigen Baupläne, Baubeschreibungen und ggf. statische Nachweise.
So funktioniert’s:
- Die Einsicht ist nur digital möglich und gebührenpflichtig.
- Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden.
- Die vorhandenen Unterlagen werden digitalisiert und per Download-Link zur Verfügung gestellt.
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Wichtig:
- Nur Eigentümer*innen oder bevollmächtigte Personen dürfen Einsicht nehmen.
- Die Bauscheinnummer ist zwingend erforderlich. Fehlt sie, hilft die Stadt- oder Gemeindeverwaltung weiter.
- Jedes Bauvorhaben hat eine eigene Bauscheinnummer – es gibt keine Sammelakten