Einsichtnahme in Altakten

Sie möchten Einsicht in frühere Bauunterlagen nehmen? Der Rheingau-Taunus-Kreis bietet diese Serviceleistung an – eine vollständige Verfügbarkeit aller Akten kann jedoch nicht garantiert werden. In den Archiven des Rheingau-Taunus-Kreis befinden sich Bauakten ab ca. 1950, in Einzelfällen auch ältere.

Was enthalten ist:
Bauakten umfassen in der Regel die Baugenehmigung sowie die zugehörigen Baupläne, Baubeschreibungen und ggf. statische Nachweise.

So funktioniert’s:

  • Die Einsicht ist nur digital möglich und gebührenpflichtig.
  • Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden.
  • Die vorhandenen Unterlagen werden digitalisiert und per Download-Link zur Verfügung gestellt.

Jetzt Akteneinsicht beantragen

Wichtig:

  • Nur Eigentümer*innen oder bevollmächtigte Personen dürfen Einsicht nehmen.
  • Die Bauscheinnummer ist zwingend erforderlich. Fehlt sie, hilft die Stadt- oder Gemeindeverwaltung weiter.
  • Jedes Bauvorhaben hat eine eigene Bauscheinnummer – es gibt keine Sammelakten