Antrag - Sozialleistungen

Die Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, werden ab 1. Juni 2022 von den Jobcentern betreut. Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II und SGB XII, siehe weiter unten). Die Anträge auf Sozialleistungen ab dem 1. Juni 2022 können bereits jetzt gestellt werden.

Bitte beachten Sie: Der Antrag auf Sozialleistungen muss per Post an die Kreisverwaltung oder per E-Mail eingereicht werden.

E-Mail-Kontakte und Postanschriften nach Wohnregion

  • Aarbergen, Bad Schwalbach, Heidenrod, Hohenstein, Schlangenbad, Taunusstein
    • jobcenter@rheingau-taunus.de
    • Rheingau-Taunus-Kreis, Kommunales JobCenter, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach
    • Tel: 06124 510-116 oder -118
       
  • Eltville, Geisenheim, Kiedrich, Lorch, Oestrich-Winkel, Rüdesheim, Walluf
  • Hünstetten, Idstein, Niedernhausen, Waldems

Antrag - Sozialleistungen für ältere Menschen

Bitte beachten Sie: Personen, die die Regelaltersgrenze (zurzeit 65 Jahre plus 10 Monate) überschreiten oder Personen, die aus der Ukraine eine Altersrente beziehen, werden ab 1. Juni 2022 vom Fachdienst Soziales betreut (SGB XII).

Zentraler Kontakt:

Antrag - Aufenthaltserlaubnis

Hier finden Sie den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis. Wenn zuvor noch kein schriftlicher Antrag erfolgt ist, können Sie die Beantragung auch online durchführen.