Ablauf & Registrierung
Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine
Die Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, werden ab 1. Juni 2022 von den Jobcentern betreut. Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II).
Personen, die die Regelaltersgrenze (zurzeit 65 Jahre plus 10 Monate) überschreiten oder Personen, die aus der Ukraine eine Altersrente beziehen, werden ab 1. Juni 2022 vom Fachdienst Soziales betreut (SGB XII).
Vorgehensweise und Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen und die Aufenthaltserlaubnis:
- Bitte melden Sie zuerst Ihren Wohnsitz bei Ihrer Wohngemeinde an.
- Vereinbaren Sie telefonisch unter 06124 510-9577 einen Termin bei der Ausländerbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises zur Beantragung und Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
- Erreichbarkeit: Mo-Mi 08:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr und Fr 08:00-12:00 Uhr.
Schicken Sie bitte vorab per Fax, E-Mail oder Post die ausgefüllte Selbstauskunft für Menschen aus der Ukraine / Antrag Aufenthaltstitel an die Ausländerbehörde.
E-Mail: ukraine-ae@rheingau-taunus.de
Fax: 06124 510-585
Postanschrift:
Rheingau-Taunus-Kreis
FD III.1 – Ausländerbehörde
Heimbacher Str. 7
65307 Bad Schwalbach - Stellen Sie einen Antrag auf Sozialleistungen nach dem SGB II (oder SGB XII).
Falls vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis Bedarf auf Sozialleistungen (AsylbLG) besteht, beantragen Sie diese bitte unter Zuhilfenahme des Ihrem Fall entsprechenden Antrags über leistungssachbearbeitung.migration@rheingau-taunus.de.
- Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Beachten Sie bitte, dass hierfür eine Meldebescheinigung vorhanden und der Termin zur Beantragung und Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vereinbart sein muss.