Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten sind Gesetzesverstöße, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Für die Feststellung einer Ordnungswidrigkeit sind unsere Baukontrolleure zuständig.
Diese Ordnungswidrigkeiten sind in § 86 HBO aufgeführt. Ein Bußgeld kann z.B. verhängt werden, wenn eine bauliche Anlage ohne Genehmigung gebaut oder genutzt wird.
Das Bußgeldverfahren dient dem Zweck, dass die gesetzlichen Bestimmungen beim Bau beachtet und eingehalten werden.
Das sind die häufigsten Baurechtsordnungswidrigkeiten
- Bauen ohne Baugenehmigung
- Bauen abweichend der Baugenehmigung
- nicht rechtzeitige Vorlage nötiger Unterlagen (Baubeginnsanzeige, Rohnbaufertigstellungsanzeige usw.).
Diese Baurechtsordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000,00 Euro geahndet werden.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Bußgeldkatalog – Ordnungswidrigkeiten im Bauordnungsrecht
Hessische Bauordnung 2018 (HBO)
Kontakt Ordnungswidrigkeiten
Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
Raum: 1.332
Tel: 06124 510-528
E-Mail: christine.schroeter@rheingau-taunus.de