Baugenehmigung, Beratung, Genehmigungsfreie Vorhaben
Baugenehmigung und -beratung
Um für Ihr Bauvorhaben zügig eine Entscheidung zu erhalten, sollten Sie sich im Vorfeld nach allen erforderlichen Formalitäten erkundigen. So sollten Sie mit ihrer Architektin bzw. ihrem Architekten klären, ob Ihr Antrag nach dem vereinfachten Verfahren, Normalverfahren oder Baugenehmigungsfreiem Verfahren eingereicht wird.
Bitte beachten Sie unsere Erläuterungen für einen reibungslosen Ablauf.
Wenn Sie zu Ihrem Vorhaben Fragen haben, können Sie eine Bauvoranfrage stellen. Sie erhalten dann zu den gestellten Fragen einen Bauvorbescheid. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht die Ausgestaltung Ihres Vorhabens und die Erarbeitung von Bauplänen übernehmen können. Bitte wenden Sie sich dafür an eine Architektin bzw. einen Architekten.
Nebenstehend finden Sie Kontakte für ihren Bauort sowie Formulare und hilfreiche Checklisten.
Checklisten
Genehmigungsfreistellung
Informationen unter: Bürgerservice Hessenrecht - § 64 HBO | Landesnorm Hessen | Genehmigungsfreistellung | § 64 - Genehmigungsfreistellung | gültig ab: 11.06.2020
Bauportal Hessen (DigiBauG)
Über das Online-Portal können Bauherren und Architekturbüros künftig Bauvorhaben nach Paragraf 64 der Hessischen Bauordnung papierlos einreichen. Voraussetzung: es sind keine Sonderbauten und entsprechen uneingeschränkt dem Bebauungsplan, der Hessischen Bauordnung.
Das digitale Bauportal: Bauportal Hessen
Weitere Informationen: https://www.hessen-kommunal.digital/de/aktuelle-projekte/digibaug/
Kontakt Genehmigungsfreistellung
Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
Raum: 1.321
Tel: 06124 510-506
E-Mail: Genehmigungsfreistellung-RTK@rheingau-taunus.de
Raum: 1.310
Tel: 06124 510-542
E-Mail: Genehmigungsfreistellung-RTK@rheingau-taunus.de