Gesetzesänderung: Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025

Miet- und Lastenzuschuss

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung familiengerechten und angemessenen Wohnens. Dabei ist zu unterscheiden in Mietzuschuss für ein Zimmer oder eine Wohnung und Lastenzuschuss für eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim. Auch Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sind antragsberechtigt.

Maßgeblich für die Höhe des Wohngeldes sind neben den Aufwendungen für die Miete oder Belastung das Gesamteinkommen und die Haushaltsmitglieder.

Wenn Sie einen Antrag auf Mietzuschuss oder Lastenzuschuss stellen möchten, können Sie dies auch digital über den Online-Dienst erledigen (siehe rechte Spalte "Online-Dienste"). Dort finden Sie alle digitalen Anträge.

Weitere ausführliche Informationen rund um das Thema Wohngeld in verschiedenen Sprachen finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025

Im Wohngeldgesetz ist eine regelmäßige Dynamisierung im Zwei-Jahres-Rhythmus festgelegt. Diese garantiert die Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Mietpreisentwicklung in Deutschland. Die letzte Erhöhung des Wohngeldes gab es am 1. Januar 2023. Somit wird das Wohngeld zum 1. Januar 2025 angehoben. Der Wohngeld-Plus-Rechner 2025 bietet Ihnen eine erste Orientierung, ob und in welcher Höhe Sie evtl. einen Anspruch auf Wohngeld haben.

Ziel der Dynamisierung ist, dass Erwerbstätige sowie Rentnerinnen und Rentner, die Wohngeld beziehen, so entlastet werden, dass sie nicht wegen höherer Mieten oder steigender Belastungen bei Eigentümerinnen und Eigentümern Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssen. 

Was bringt die Dynamisierung des Wohngeldes? 

  • Das Wohngeld-Plus ist zum 1. Januar 2025 an die Mieten- und Preisentwicklung angepasst worden.
  • Für die Wohngeldhaushalte erhöht sich der Wohngeldanspruch um durchschnittlich rund 15 Prozent.
  • Durch die Anpassung bleibt die Anzahl der Empfängerhaushalte stabil

Hier geht es zum Wohngeld-Plus-Rechner 2025

Erklärvideo Wohngeld Plus

Das Bundesministerium hat außerdem ein Erklärvideo zum Thema Wohngeld Plus veröffentlicht:

Das Erklärvideo zum Thema Wohngeld Plus gibt es auch in leichter Sprache:

Erklärvideo Wohngeld Plus in leichter Sprache

 

Text zum Erklärvideo Wohngeld Plus

Sie lesen lieber einen Text als sich ein Video anzuschauen? Wir haben für Sie das Erklärvideo “Wohngeld Plus" in Text umgewandelt. So können Sie die Erklärungen in Ruhe nachlesen:

Erklärvideo Wohngeld Plus in Textform:

Die hohen Mietpreise und die steigenden Heizkosten sind für einige Bürgerinnen und Bürger belastend. Viele haben Sorge, ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen zu können. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat daher die Wohngeld-Plus-Reform auf dem Weg gebracht. 

Was ist das Wohngeld? 

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für eine Mietwohnung oder selbst genutztes Eigentum. Es unterstützt Haushalte mit niedrigem Einkommen oberhalb der Grundsicherung und dient der Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es soll Wohnraum bezahlbar machen, bei den Heizkosten entlasten und die Belastungen notwendiger Sanierungen hinsichtlich des Klimaschutzes abmildern. 

Was bedeutet die Wohngeldplus-Reform für mich? Oder: Was ist neu? 

Bisher hatten rund 600.000 Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Wohngeld Plus, wodurch mehr als dreimal so viele Haushalte wie bisher vom Wohngeld profitieren können. Neu ist eine Heizkostenpauschale von durchschnittlich 1,20 Euro und eine Klimakomponente, welche zusätzliche Belastungen im Zuge energetischer Sanierungen pauschal abfedert. Für bisherige Wohngeldbeziehende erhöht sich das durchschnittliche Wohngeld dadurch um 190 Euro, also auf insgesamt 370 Euro pro Monat. 

Habe ich Anspruch auf Wohngeld Plus? 

Ein Recht auf Wohngeld Plus haben Haushalte mit einem niedrigen Einkommen, sofern sie keine staatlichen Sozialleistungen, bei denen Wohnkosten bereits berücksichtigt werden, oder Ausbildungsbeihilfen beziehen. Auch Immobilieneigentümer können durch Wohngeld Plus entlastet werden. Bei einem niedrigen Einkommen oder einer niedrigen Rente lohnt es sich also. den Anspruch auf Wohngeldfluss zu prüfen. Es ist Ihr gutes Recht. Nutzen Sie dafür den Wohngeldrechner. Dieser gibt ganz einfach eine erste Orientierung.

 Wie beantrage ich Wohngeld Plus? 

Zur Beantragung von Wohngeld Plus sind je nach individueller Lebenssituation, insbesondere der Wohngeldantrag, einen Nachweis über die Wohnkosten sowie Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder beizufügen. Den Antrag können Sie vor Ort bei der Wohngeldbehörde der Gemeinde, Stadt oder Kreisverwaltungen stellen. Alternativ können Sie das Antragsformular online herunterladen, ausfüllen, unterzeichnen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post versenden. Einige Bundesländer bieten auch einen Online-Dienst für die Antragstellung an. Die Wohngeldbehörden bemühen sich, die Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Zudem besteht die Möglichkeit, bereits während der Antragstellung eine vorläufige Zahlung zu erhalten. 

Weitere Infos zum Wohngeld Plus erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums