Miet- und Lastenzuschuss

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung familiengerechten und angemessenen Wohnens. Dabei ist zu unterscheiden in Mietzuschuss für ein Zimmer oder eine Wohnung und Lastenzuschuss für eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim. Auch Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sind antragsberechtigt.

Maßgeblich für die Höhe des Wohngeldes sind neben den Aufwendungen für die Miete oder Belastung das Gesamteinkommen und die Haushaltsmitglieder.

Wenn Sie einen Antrag auf Mietzuschuss oder Lastenzuschuss stellen möchten, können Sie dies auch digital über den Online-Dienst erledigen (siehe rechte Spalte "Online-Dienste"). Dort finden Sie alle digitalen Anträge.

Weitere ausführliche Informationen rund um das Thema Wohngeld in verschiedenen Sprachen finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Das Bundesministerium hat außerdem ein Erklärvideo zum Thema Wohngeld Plus veröffentlicht: