Bildung und Teilhabe
Leistungsübersicht
Folgende Leistungen werden im Zuge der "Bildung und Teilhabe" angeboten:
- Eintägige Ausflüge (Kita oder Schule)
- Mehrtägige Klassenfahrten
- Schulbedarf 195€ pro Schuljahr (130€ im August / 65€ im Februar)
- Schülerbeförderung ab Sekundarstufe II (nächst gelegene Schule)
- Angemessene Lernförderung (Nachhilfe)
- Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung (Schule und Kita)
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben nur für Kinder und Jugendliche 0-17 Jahre, 15,00 € monatlich, z.B. für Vereinsangebote, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten
Berechtigt, die o. g. Angebote wahrzunehmen, sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die folgende Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Wohngeld (WoGG)
- Kinderzuschlag oder (BKGG)
- Asylbewerberleistungen (AsylbLG)
Ausführliche Informationen zu allen Bildungs- und Teilhabeleistungen finden Sie als Merkblatt hier zum Download: Allgemeine Informationen (Merkblatt)