Antrag - Aufenthaltserlaubnis Ukraine

Hier finden Sie die Selbstauskunft /Antrag Aufenthaltstitel für Menschen aus der Ukraine. Wenn zuvor noch kein schriftlicher Antrag erfolgt ist, können Sie die Beantragung auch online (siehe unter "Online-Dienste") durchführen, auch in ukrainischer Sprache.

Aufenthaltserlaubnisse gültig bis zum 4. März 2026

Die Aufenthaltserlaubnisse von geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die aufgrund des russischen Angriffskrieges geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2026 fort.

Die Betroffenen müssen keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung notwendig. Die wichtige Information in englischer, ukrainischer und russischer Sprache sind hier hinterlegt.

Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch eine Rechtsverordnung festgelegt. Dieser Rechtsverordnung hat der Bundesrat am 24.11.2023 zugestimmt. Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten vom September 2023.

Informationen hier: Стартова сторінка