Visaverfahren

Ausländer, die beabsichtigen sich für längere Zeit ( über 90 Tage ) oder dauerhaft im Bundesgebiet aufzuhalten, benötigen ein nationales Visum. Diese Visa werden beispielsweise erteilt für Studienaufenthalte und Ausbildung, qualifizierte Beschäftigung, Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Beschäftigte sowie für den Familiennachzug und müssen  bei der deutschen Auslandsvertretung des Herkunftsstaates beantragt werden. Die Ausländerbehörde des Rheingau-Taunus-Kreis wird an den Visaverfahren beteiligt, sobald der beabsichtigte Wohnsitz im Rheingau-Taunus-Kreis liegt. Zu beachten ist hierbei, dass ein erlaubter visafreier Aufenthalt für bis zu 90 Tagen sowie ein Schengenvisum nicht dazu berechtigen, sich um einen dauerhaften Aufenthalt im Bundesgebiet zu bemühen. Ausnahmen hierzu gibt es für Staatsangehörige der in § 41 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) genannten Staaten. Die zuständigen AnsprechpartnerInnen für visarechtliche Angelegenheiten finden Sie in der Box in der rechten Spalte "Kontakt".