Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Informationen zur Beantragung von Aufenthaltstiteln sowie eine Auflistung der jeweils erforderlichen Unterlagen, können Sie unseren Merkblättern entnehmen. Sie sind nach dem jeweiligen Aufenthaltszweck dargestellt und für die Antragstellung per Post oder Email bestimmt.

Gerne können Sie Ihren Antrag aber auch (in den auf dem Link aufgeführten Fällen) online stellen (siehe unter "Online-Anträge") und die dort benannten Unterlagen hochladen. Ihnen stehen dabei mehrere Sprachen zur Verfügung.

Sollten Sie eine Zuordnung zu Ihrem Aufenthaltszweck nicht zweifelsfrei vornehmen können oder Ihr Aufenthaltszweck nicht abgebildet sein, so wenden Sie sich bitte zunächst an die jeweiligen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Das Gleiche gilt für Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz sowie für britische Staatsangehörige mit einem Aufenthaltsdokument GB und deren Familienangehörige. Diese unterliegen nicht dem Aufenthaltsgesetz, weshalb die Merkblätter keine Anwendung finden und lediglich folgende ausgefüllte Selbstauskünfte einzureichen sind:

Sollten Sie im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung sein und lediglich eine Arbeitserlaubnis beantragen wollen, so ist folgender Vordruck von Ihrem potenziellen Arbeitgeber auszufüllen und an die jeweiligen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zu richten:

Beachten Sie bitte auch, dass bei jeder Antragstellung (von Ausnahmen abgesehen) unabhängig von der späteren Entscheidung eine Verwaltungsgebühr fällig wird.

Hier geht es zu den Online-Anträgen der Ausländerbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises