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Was ist eine Aufenthaltsgestattung?

Ausländer, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden, erhalten eine Aufenthaltsgestattung. 

Was ist eine Duldung ?

Eine Duldung erhalten ausreisepflichtige Personen, solange die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. 

Wie bekommt man eine Beschäftigungserlaubnis ?

Grundsätzlich gilt, dass während des Aufenthaltes in einer Erstaufnahmeeinrichtung keine Erwerbstätigkeit gestattet ist. Danach kann eine Beschäftigung von der Ausländerbehörde erlaubt werden, wenn die beteiligte Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zugestimmt hat. Lassen Sie sich hierzu bitte den Vordruck „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ den Sie hier finden, von Ihrem beabsichtigtem Arbeitgeber ausfüllen. Sie können anschließen hier (unter 7.) Ihren Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis online stellen oder den Antrag per Post oder E-Mail (asyl-abh@rheingau-taunus.de)  an die Ausländerbehörde richten. Die Ausländerbehörde wird Sie von dem Ergebnis der Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit informieren, sehen Sie bitte von Sachstandsanfragen ab. In der Regel müssen Sie mit einem Zeitraum von 3 Wochen rechnen.

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Ansprechpartner
Aufenthaltsgestattung und Duldung

Bitte suchen Sie Ihren Ansprechpartner entsprechend des Anfangsbuchstabens Ihres Familiennamens aus:

Ihr Familienname beginnt mit A - E und Z

Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
Raum: 3.222
Tel: 06124 510-456
E-Mail: asyl-abh@rheingau-taunus.de

Ihr Familienname beginnt mit F - I

Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
Raum: 3.222
Tel: 06124 510-412
E-Mail: asyl-abh@rheingau-taunus.de

Ihr Familienname beginnt mit J - Y

Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
Raum: 3.220
Tel: 06124 510-9563
E-Mail:asyl-abh@rheingau-taunus.de

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