Beurkundungen
Beurkundungen
Bei uns können Sie in Kindschaftsangelegenheiten folgende Erklärungen kostenfrei beurkunden lassen:
- Vaterschaftsanerkennungen sowie erforderliche Zustimmungserklärungen
- Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
- Mutterschaftsanerkennungen
- Unterhaltsverpflichtungen
- Bereiterklärungen der Adoptionsbewerber zur Annahme eines zur internationalen Adoption vorgesehenen Kindes
- Widerruf der Einwilligung des Kindes in die Annahme als Kind
- Verzichtserklärung des Vaters auf die Übertragung der elterlichen Sorge (Adoption)
Vaterschaftsanerkennung / Mutterschaftsanerkennung
Nötige Unterlagen
- Gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltserlaubnis etc.) von beiden Elternteilen
- Angaben zum aktuellen Wohnort von beiden Elternteilen
- Voraussichtlicher Geburtstermin des Kindes (Mutterpass) bzw. Geburtsurkunde mit Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Ort
- Mitteilung des Familienstandes der Mutter (ledig, geschieden, verwitwet oder Ehe nicht anerkannt), falls erst kürzlich geschieden, ist das Scheidungsurteil erforderlich.
Bei gemeinsamer Sorge
- Zusätzlich zu den oben genannten Nachweisen noch die Vaterschaftsanerkennung des Kindes soweit diese nicht im gleichen Termin beurkundet wird
Bei der Unterhaltsurkunde
- Gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltserlaubnis etc.) vom Unterhaltspflichtigen
- Geburtsurkunde oder Vor- und Nachname des Kindes, Geburtsdatum, Geburtsort und aktueller Wohnort
- Schreiben des Rechtsanwalts oder Beistandes zur Höhe der Unterhaltsverpflichtung und ab wann diese gezahlt werden soll
- Name und Anschrift des gegnerischen Rechtsanwalts/Beistandes oder des Elternteils, bei dem das Kind lebt
Für eine Beurkundung ist die Vereinbarung eines Termins unbedingt erforderlich. Rufen Sie uns daher vorher an, auch um zu klären, ob ein Dolmetscher benötigt wird. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird bereits alles zum Termin vorbereitet. Daher bitten wir alle Nachweise/Angaben/ Unterlagen vorab per Mail zu übersenden. Sobald alle Unterlagen vorliegen, erfolgt die Terminvergabe.