Fahrten, Lager, Freizeiten, Gruppenleiterschulung

Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände und sonstige Jugendgemeinschaften können beantragt werden für Maßnahmen (Fahrten, Lager, Stadtranderholung, Bildungsmaßnahmen, Internationale Begegnungen) und zur Anschaffung von Materialien für die Jugendgruppenarbeit nach den entsprechenden Richtlinien des Kreises.

Die Richtlinien des Kreises geben Ihnen nähere Auskünfte über das Antrags- und Nachweisverfahren sowie über die Höhe der jeweiligen Zuschüsse. Antrags- und Abrechnungsformulare sind als Download verfügbar.