Vorraussetzungen

Wenn Sie für Ihr Kind allein sorgeberechtigt sind oder sich Ihr Kind bei gemeinsamer Sorge in Ihrer Obhut befindet, beraten und unterstützen wir Sie kostenfrei hinsichtlich der Berechnung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für Ihr Kind.

Wenn Sie zwischen 18 und 21 Jahre alt sind, können wir Sie auch hinsichtlich Ihrer eigenen Unterhaltsansprüche beraten und unterstützen.

Beistandschaften

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.

Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für:

  • die Feststellung der Vaterschaft und/oder
  • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.