AUSLÄNDERBEHÖRDE
Laut Statistik des Ausländerzentralregisters ist der Rheingau-Taunus-Kreis derzeit für etwa 25.200 Ausländer (Stand Mai 2021) zuständig.
Die Ausländerbehörden ist für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Kontrolle der Integration von Ausländern im Bundesgebiet nach ausländerrechtlichen Bestimmungen zuständige Stelle. Sie ist damit auch erste Ansprechstelle für alle Fragen zu einem konkreten Einzelfall in diesen Bereichen.
Diese Aufgaben ergeben sich aus dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG), dem Asylgesetz (AsylG) und dem Freizügigkeitsgesetz-EU (FreizügG-EU) sowie in zunehmenden Maß aus Regelungen der Europäischen Gemeinschaft (EG-Richtlinien).
Sie können allgemeine Anfragen an die Ausländerbehörde auch an die E-Mail-Adresse auslaenderbehoerde@rheingau-taunus.de senden. Um diese zeitnah an eine zuständige Mitarbeiterin bzw. an einen zuständigen Sachbearbeiter weiterleiten zu können, bitten wir Sie um die Nennung Ihres Vor- und Familiennamens sowie des Geburtsdatums und der aktuellen Anschrift.
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