AUSLÄNDERBEHÖRDE
Laut Statistik des Ausländerzentralregisters ist der Rheingau-Taunus-Kreis derzeit für etwa 28.700 Ausländer (Stand August 2022) zuständig.
Die Ausländerbehörde ist die für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Kontrolle der Integration von Ausländern im Bundesgebiet nach ausländerrechtlichen Bestimmungen zuständige Stelle. Sie ist damit auch erste Ansprechstelle für alle Fragen zu einem konkreten Einzelfall in diesen Bereichen.
Diese Aufgaben ergeben sich aus dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG), dem Asylgesetz (AsylG) und dem Freizügigkeitsgesetz-EU (FreizügG-EU) sowie in zunehmenden Maß aus Regelungen der Europäischen Gemeinschaft (EG-Richtlinien).
Sie können allgemeine Anfragen an die Ausländerbehörde auch an die E-Mail-Adresse auslaenderbehoerde@rheingau-taunus.de senden. Um diese zeitnah an eine zuständige Mitarbeiterin bzw. an einen zuständigen Sachbearbeiter weiterleiten zu können, bitten wir Sie um die Nennung Ihres Vor- und Familiennamens sowie des Geburtsdatums und der aktuellen Anschrift.
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Erweiterung der Zahlungsmöglichkeiten auf den EAW-Wertstoffhöfen

Ab sofort kann dort auch mit allen gängigen Kreditkarten oder kontaktlos über Google Pay oder Apple Pay gezahlt werden.
„Ein Zeichen für Demokratie und gegen Diskriminierung“

Landrat Frank Kilian überreicht der AWO Rheingau-Taunus den Präventionspreis 2022 für das Projekt „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
Betriebliches Mobilitätsmanagement trug zur Attraktivitätssteigerung des Unternehmens bei

Der siebte Workshop des betrieblichen Beratungs- und Netzwerkprogramm „Ökoprofit“ fand in Bad Schwalbach statt / Mobilität stand im Mittelpunkt