Erreichbarkeit und Zuständigkeit
Ausländerbehörde
Telefonische Erreichbarkeit
Aufgrund von hohem Arbeitsaufkommen muss der Fachdienst Ausländerbehörde, Personenstandswesen die telefonische Erreichbarkeit einschränken.
Mo: 8-12 Uhr und 14-15.30 Uhr
Di: 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Mi: 8-12 Uhr und 14-15.30 Uhr
Fr: 8-12 Uhr
Bitte nutzen Sie vorrangig die Kontaktaufnahme per Email und nennen Sie stets Ihren Vor- und Familiennamen sowie Ihr Geburtsdatum.
Zuständigkeit
Für 30.666 Zugewanderte (Ausländerzentralregister, Stand: Januar 2025) werden hier folgende Bereiche bearbeitet:
- aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen
- Entscheidungen über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet nach ausländerrechtlichen Bestimmungen
Die Ausländerbehörde ist damit auch erste Ansprechstelle für alle Fragen zu einem konkreten Einzelfall in diesen Bereichen.
Für allgemeine Anfragen können Sie sich unter Angabe von Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Anschrift auch per E-Mail an uns wenden: auslaenderbehoerde@rheingau-taunus.de.