Erreichbarkeit und Zuständigkeit
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Ausländerbehörde
Erreichbarkeit
Eine persönliche Kotaktaufnahme zur Ausländerbehörde ist nicht mehr erforderlich. Wir wollen, dass Sie Ihren Antrag schnellstmöglich und jederzeit stellen können und haben das für Sie wie folgt organisiert:
- Reichen Sie zunächst alle Unterlagen für die Antragstellung ein. Alle Info´s hierzu finden Sie in den jeweiligen Rubriken. Bester Zeitpunkt: 3 Monate vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis.
- Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie – wenn nötig – einen Termin zur Vorsprache. Dies kann einige Wochen dauern. Bitte fragen Sie nicht nach dem Sachstand.
- Vorsprachen ohne Termin sind nicht mehr möglich.
Für anderweitig dringende Kontaktaufnahmen nutzen Sie bitte vorrangig unser Kontaktformular. So können wir uns gezielt schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Weiterhin sind wir aber auch telefonisch wie folgt erreichbar:
Di: 8 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Mi: 8-12 Uhr und 14-15.30 Uhr
Fr: 8-12 Uhr
Zuständigkeit
Für 30.666 Zugewanderte (Stand Ausländerzentralregister: Januar 2025) werden hier folgende Bereiche bearbeitet:
- aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen
- Entscheidungen über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet nach ausländerrechtlichen Bestimmungen
Die Ausländerbehörde ist damit auch erste Ansprechstelle für alle Fragen zu einem konkreten Einzelfall in diesen Bereichen.