Aktuelle Lage im Rheingau-Taunus-Kreis

Im Rheingau-Taunus-Kreis wurde das Virus der aviären Influenza (Geflügelpest) bei Wildvögeln nachgewiesen. Um eine Ausbreitung zu verhindern, gilt ab sofort eine Allgemeinverfügung des Rheingau-Taunus-Kreises mit verbindlichen Schutzmaßnahmen.

Die Geflügelpest ist eine akut verlaufende Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vögeln. Klinisch erkranken vor allem Wasser-, Haus- und Wildgeflügel. In der aktuellen Welle sind insbesondere Kraniche stark betroffen. 

Eine Übertragung auf Menschen ist nach aktuellem Stand äußerst selten. Eine Ansteckung würde intensiven, direkten Kontakt mit infizierten Vögeln erfordern, also ist eine Gefahr für die breite Öffentlichkeit derzeit nicht gegeben. 

Trotzdem gilt: Tote oder krank wirkende Vögel dürfen nicht angefasst werden.

Wir appellieren an alle Geflügelhalterinnen und -halter, verantwortungsvoll zu handeln, um Tierbestände und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

Anzeigepflicht nach §26 Viehverkehrsverordnung

Wer Geflügel hält (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel), ist verpflichtet, dies dem Veterinäramt anzuzeigen. Bitte holen Sie dies nach, sofern noch keine Meldung erfolgt ist.

Das Formular zur Anmeldung einer Geflügelhaltung finden Sie hier.

Für folgende Gebiete gilt eine Aufstallungspflicht

Rot: Ornithologisches Risikogebiet     Blau: Geflügeldichtegebiete

Die interaktive Karte finden Sie hier: Geflügelpest-Karte Interaktiv

Wichtige Maßnahmen für Geflügelhaltende im RTK

Um eine Ausbreitung zu verhindern, gelten ab sofort verbindliche Schutzmaßnahmen.

Im eigenen Interesse: Schützen Sie Ihre Tiere! Ergreifen Sie frühzeitig geeignete Maßnahmen, um Ihre Tiere sicher und dennoch artgerecht zu halten.

  1. Anzeigepflicht nach §26 Viehverkehrsverordnung: 

    Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält, ist verpflichtet, die Tierhaltung zu melden. Das Formular zur Anmeldung einer Geflügelhaltung finden Sie hier. Das Formular zur Anmeldung einer Geflügelhaltung finden Sie hier.

  2. In gewässernahen Gebieten zwischen Bahnlinie und der Rheinuferkante (Lorch, Rüdesheim am Rhein, Geisenheim, Walluf) sowie in geflügeldichte Gebiete im Rheingau (Teile Oestrich-Winkel, Eltville und Kiedrich komplett) gilt eine Aufstallungspflicht für Geflügel.

    → Das bedeutet: Hühner, Enten, Gänse & Co. dürfen dort nicht mehr im Freien laufen, sondern müssen in geschützten Ställen oder unter sicheren Abdeckungen gehalten werden.

  3. Vogelbörsen und Märkte sind im gesamten Kreis verboten, es gibt ein Verbringungsverbot von Vögeln zwecks Teilnahme an Veranstaltungen.
  4. Auch der Handel mit Geflügel im Reisegewerbe ist nur unter strengen Auflagen erlaubt.
  5. Alle Geflügelhaltungen (inkl. Taubenhaltungen) müssen hohe Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, um ein Einschleppen des Virus zu verhindern:
    • Kein Zutritt der Ställe für Unbefugte
    • Zutritt zu Ställen nur mit Schutzkleidung oder Einwegkleidung
    • Desinfektion von Schuhen, Geräten und Fahrzeugen
    • Futter und Wasser so sichern, dass kein Kontakt zu Wildvögeln und Schadnagern möglich ist
    • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Ställen und Gerätschaften
  6. Aufmerksame Beobachtung: Symptome wie plötzlich sinkende Legeleistung, Atemnot, vermehrtes Federpicken oder plötzliche Todesfälle müssen sofort dem Haustierarzt gemeldet werden. 

Alle weiteren Informationen finden Sie in der Allgemeinverfügung.

Hinweise für die Bevölkerung

  • Bitte berühren Sie keine toten oder krank wirkenden Wildvögel
  • Der Konsum von Geflügel oder Eiern aus dem Handel bleibt sicher, sofern diese hygienisch verarbeitet und erhitzt wurden – eine Gefährdung besteht hier derzeit nicht.
  • Vermeiden Sie unnötigen Kontakt zu Wildvögeln und betreten Sie keine abgesperrten Geflügelhaltungsbereiche.
  • Personen mit Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln sollten sich mit der saisonalen Grippeimpfung schützen. Dies reduziert die Gefahr einer Infektion.