Afrikanische Schweinepest (ASP)
Aktuelle Lage im Rheingau-Taunus-Kreis
Nach wie vor gibt es im Rheingau-Taunus-Kreis KEINEN Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Alle Schweine im RTK, die bislang vorsorglich beprobt wurden, sind im ASP-Test negativ. Weil sich der Rheingau-Taunus-Kreis jedoch im 10-Kilometer-Radius um die infizierte Zone befindet, gehören Teile des Rheingau-Taunus-Kreises zur Sperrzone I. Für die Sperrzone I haben die EU und das Hessische Landwirtschaftsministerium nun Restriktionen festgelegt. Ursache dieser Maßnahmen sind keine neuen Ausbrüche oder ein dichter an den RTK heranrückender ASP-Fall, sondern die neue Definition der Zonengrenzen und deren Regelungen.
ASP: Karte über die verschiedenen Zonen, bereitgestellt durch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie.
Die interaktive Karte finden Sie hier: Fli Maps - 2024
Auf einen Blick:
- Bislang KEIN ASP-Fall im RTK
- Teile des RTK gehören zur Sperrzone I (siehe Aufzählung weiter unten)
- ASP ist gefährlich und zumeist tödlich für Wildschweine und Hausschweine
- Andere Tiere wie Hund oder Katze und auch der Mensch können nicht erkranken
- Verzehr von infiziertem Schweinefleisch für Menschen ungefährlich. Das Wildschweinfleisch aus dem RTK kann bedenkenlos verzehrt werden, da jedes Stück vor der Verwertung beprobt wird.
- Bitte Kontakt zu Schweinen vermeiden
- Bitte keine Essensreste in der Natur liegen lassen, hierdurch könnten Wildschweine angelockt und die Seuche verbreitet werden
- Bitte tote Schweine unverzüglich melden: Veterinäramt RTK: Telefon 06124 510-691 oder Telefon 06124 510-799
- Bitte nehmen Sie Ihren Hund beim Spaziergang an die Leine (siehe FAQ)
- Bitte bleiben Sie beim Spazierengehen auf den Wegen (siehe FAQ)
- Wildschweine sollen stärker bejagd werden (Regelungen für Jäger sind in der Allgemeinverfügung gelistet)
- Keine Einschränkung bei der Ernte (Regelungen für Landwirte sind in der Allgemeinverfügung gelistet)
Sperrzone I: Wer ist betroffen?
Nicht der gesamte Rheingau-Taunus-Kreis gehört zur Sperrzone I, sondern folgende Städte und Gemeinden:
Rheingau:
| Untertaunus:
| Idsteiner Land:
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Afrikanische Schweinepest (ASP) - Fragen und Antworten für die Menschen im RTK
Der Rheingau-Taunus-Kreis ist von den Maßnahmen der Afrikanischen Schweinpest (ASP) betroffen. Weil uns diesbezüglich viele Fragen erreichen, haben wir zu diesem Thema ein FAQ eingerichtet:
Fragen und Antworten
Es gibt aktuell KEINEN Fund eines infizierten Tieres im Rheingau-Taunus-Kreis. Alle Schweine im RTK, die bislang vorsorglich beprobt wurden, sind im ASP-Test negativ gewesen.
Der Rheingau-Taunus-Kreis liegt nach dem bestätigten Fall von ASP im Landkreis Groß-Gerau in Teilen in der „Sperrzone I“ rund um den Fundort eines infizierten Tieres im Landkreis Groß-Gerau.
Der RTK liegt im 10-Kilometer-Radius um die infizierte Zone und gehört damit zur Sperrzone I, der sogenannten Pufferzone, in der es keine nachgewiesenen ASP-Ausbrüche gibt. Allerdings sind nicht alle Teile des RTK in der Sperrzone I, sondern nur einzelne Städte und Gemeinden betroffen:
Rheingau: Eltville am Rhein, Kiedrich, Teile von Oestrich-Winkel, Walluf
Untertaunus: Teile von Bad Schwalbach, Teile von Hohenstein, Niedernhausen, Teile von Schlangenbad, Taunusstein
Idsteiner Land: Teile von Idstein
Waldspaziergänge und Spaziergänge in der offenen Landschaft (Felder und Wiesen) sind erlaubt, jedoch gilt der dringende Appell, die Wege im Wald und in der offenen Landschaft nicht zu verlassen und Hunde an der Leine zu führen. Ein Aufschrecken der Wildschweine soll vermieden werden, denn ihre Fluchtbewegung erhöht das Risiko einer Verbreitung der Seuche.
Sie dürfen auch weiterhin mit Ihrem Hund im Wald spazieren gehen, jedoch gilt der dringende Appell, Hunde an der Leine zu führen. Zum einen soll unbedingt ein Aufschrecken der Wildschweine vermieden werden. Je mehr sich Wildschweine fluchtartig in alle Richtungen bewegen, desto höher ist das Risiko einer Verbreitung der Seuche. Zudem ist das Blut des infizierten Wildschweines hochinfektiös und könnte bei Aufnahme eines Hundes, der sich einem Kadaver nähert, für eine Verbreitung der Seuche sorgen.
Zuerst die gute Nachricht: Infiziertes Schweinefleisch, zum Beispiel in Form von Wurstware, ist für den Menschen unbedenklich. Aber die schlechte Nachricht ist: Infiziertes Fleisch oder ebensolche Wurst kann, wenn es unachtsam in der Natur weggeworfen oder in nicht geschlossenen Müllbehältern verwahrt wird, Wildschweine anlocken. Wird das infizierte Fleisch von Wildschweinen gefressen, erfolgt nicht nur die Ansteckung des einzelnen Tieres, es bedeutet auch die Ausbreitung der Seuche. Bitte werfen Sie daher Speisereste nur in verschlossene Müllbehälter!
Sollten Sie ein totes Wildschwein sehen, informieren Sie bitte umgehend das zuständige Veterinäramt.
Veterinäramt RTK: Telefon 06124 510-691, erreichbar während der üblichen Dienstzeiten. Außerhalb der Dienstzeiten: Telefon 06124 510-799.
Sofern Ihnen der für dieses Gebiet zuständige Jagdausübungsberechtigte bekannt ist, informieren Sie bitte auch diesen.
Damit ermöglichen Sie, dass das Wildschwein möglichst schnell auf das ASP-Virus untersucht wird und im positiven Fall sofort Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Denn um die ASP wirksam bekämpfen zu können, ist es erforderlich, einen Ausbruch der Tierseuche so früh wie möglich zu erkennen.
Bitte melden Sie daher tot aufgefundene Wildschweine immer den zuständigen Veterinärbehörden!
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fast immer tödlich verlaufende Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche (Kategorie A nach VO 2016/429) und muss gemeldet werden.
Veterinäramt RTK: Telefon 06124 510-691, erreichbar während der üblichen Dienstzeiten Mo-Do 08:00-15:30 Uhr, Fr 08:00-12:30 Uhr. Außerhalb der Dienstzeiten: Telefon 06124 510-799.
Die ASP ist für Hausschweine ansteckend und verläuft fast immer tödlich. Infizierte Hausschweinebestände müssen getötet werden.
Nein, Menschen können sich mit dem Virus nicht infizieren. Selbst der Verzehr von infiziertem Schweinefleisch birgt kein gesundheitliches Risiko.
Ja! Das Wildschweinfleisch aus dem RTK kann bedenkenlos verzehrt werden, da jedes Stück vor der Verwertung beprobt wird.
Auch beim Verzehr von kontaminiertem Schweinefleisch besteht keine Gefahr, denn das Virus wird nicht auf den Menschen übertragen. Die angeordneten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen verhindern außerdem, dass Schweinefleisch von infizierten Tieren in den Verkehr gebracht wird.
Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemprobleme sowie Durchfall und Blutungsneigung in Form von Haut- und Nasenblutungen. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft (z.B. Liegenbleiben in der Suhle) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientierung. Sauen können verferkeln (Fehlgeburten). Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter von Schweinen gleichermaßen und führt in der Mehrzahl der Fälle zum Tod des Tieres innerhalb von einer Woche.
Das Virus der Afrikanischen Schweinepest kann direkt von Tier zu Tier (beispielsweise im Stall, bei Transporten, in Viehsammelstellen, auf Viehmärkten sowie bei offenen Haltungsformen auch durch den Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen bzw. umgekehrt) übertragen werden sowie indirekt über kontaminiertes Material (landwirtschaftlich genutzte Geräte, Futtermittel, Speiseabfälle, Kleidung, Jagdutensilien).
Der schnellste Übertragungsweg ist der Kontakt mit Blut oder bluthaltiger Flüssigkeit, da diese eine hohe Konzentration des Virus enthalten. Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion schon aus! Daher ist die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig. Auch Körpergewebe infizierter Tiere kann infektiös sein und die Ansteckung somit auch über die Kadaver von infizierten Tieren erfolgen.
Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist zudem sehr widerstandsfähig gegenüber Umwelteinflüssen und kann im Fleisch infizierter Schweine sowie daraus gewonnener Erzeugnisse und Zubereitungen lange (z.B. in Parma-Schinken über ein Jahr, in tiefgefrorenen Schlachtkörpern viele Jahre) infektiös bleiben.
Nein, es ist kein Impfstoff vorhanden. Die Infektion verläuft meist tödlich. Daher ist die Eindämmung der Seuchenausbreitung die wichtigste Maßnahme zur Bekämpfung der Seuche.
Veterinärwesen ASP
Zentrale
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Telefon: 06124 510-691 (Mo-Do 08:00-15:30 Uhr, Fr 08:00-12:30 Uhr)
Telefon außerhalb der Dienstzeiten: 06124 510-799
65307 Bad Schwalbach