Kampf gegen Afrikanische Schweinepest (ASP): Informationen zu Leinenpflicht und Silvesterfeuerwerk im Rheingau-Taunus-Kreis

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Veterinärwesen

Die Maßnahmen, die die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Rheingau-Taunusverhindern sollen, laufen auf Hochtouren. Die Einrichtung entsprechender Sperrzonen, der Bau mobiler Elektrozäune, der Einsatz von Such- und Bergeteams – das Land, der Kreis und die Kommunen ziehen an einem Strang.

Die Maßnahmen, die die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Rheingau-Taunus-verhindern sollen, laufen auf Hochtouren. Die Einrichtung entsprechender Sperrzonen, der Bau mobiler Elektrozäune, der Einsatz von Such- und Bergeteams – das Land, der Kreis und die Kommunen ziehen an einem Strang. Besonders bei Betrieben mit Schweinehaltung geht es in der momentanen Situation um die Existenz, daher diese eindringliche Bitte, bei der Eingrenzung der Afrikanischen Schweinepest mitzumachen. Auch die Bürgerinnen und Bürger im Rheingau-Taunus-Kreis können einen großen Beitrag bei der Eindämmung von ASP leisten, daher bittet der Rheingau-Taunus-Kreis um die Mithilfe der Bevölkerung.

Eines der wichtigsten und effektivsten Hilfsmittel ist die Leinenpflicht. Diese hat ihre rechtliche Grundlage über die geltende Allgemeinverfügung und gilt in der Sperrzone II. Hundehalterinnen und Hundehalter tragen mit der Einhaltung der Leinenpflicht aktiv zum Erfolg im Kampf gegen die weitere ASP-Ausbreitung bei:

  • Hunde, die an der Leine gehen, vertreiben infizierte Wildschweine nicht in bisher ASP-freie Zonen
  • Hunde, die an der Leine gehen, können kein infiziertes ‚Trägermaterial‘ mit ihren Pfoten beim Laufen weiterverteilen. Das ASP-Virus ist sehr langlebig und hochresistent. In den Spuren der Hunde kann es noch lange Zeit überleben und auf Wildschweine übertragen werden.
  • Hunde, die an der Leine gehen, sind in Sichtweite von Halterin oder Halter. So ist menschliches Eingreifen möglich, bevor der Hund sich einem Wildschwein oder Kadaver nähert.

In der Sperrzone I gilt keine Leinpflicht. Der Rheingau-Taunus-Kreis appelliert aber an alle Halterinnen und Halter die Hunde auch in der Sperrzone I an der Leine führen, um eventuell noch unentdeckte Infektionen nicht weiterzutragen. 

Kampagne des Hessischen Landwirtschaftsministeriums wird auf den RTK ausgeweitet
In Kooperation mit dem Hessischen Landwirtschaftsministerium und den Kommunen im RTK wird die bisher in Südhessen genutzte Öffentlichkeits-Kampagne „Dein Handeln zählt!“ zur Sensibilisierung rund um die ASP ab jetzt auch im Rheingau-Taunus-Kreis eingesetzt. Auch der Landesjagdverband Hessen e.V. und der Bauernverband unterstützen diese Kampagne direkt vor Ort. Die Plakate werden in der Sperrzone II an frequentierten Spaziergänger- und „Gassirouten“ sowie auf Waldwegen genutzt. 

RTK unterstützt Appell des Landwirtschaftsministeriums zu Silvesterfeuerwerk

Das Seuchengeschehen in Hessen ist nach wie vor dynamisch. Die nun aufgetretenen ASP-Fälle im Rheingau-Taunus-Kreis zeigen das eindrücklich. Das hessische Landwirtschafts- und Umweltministerium bittet daher die Bevölkerung in der Kernzone sowie in der Sperrzone II um Unterstützung: „Durch den Verzicht auf ein Silvesterfeuerwerk außerhalb geschlossener Ortschaften können die Menschen einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest leisten. So wird die Gefahr minimiert, dass durch den Lärm vereinzelter Feuerwerkskörper möglicherweise infizierte Wildschweine aufgeschreckt werden und das Virus in andere Gebiete weitertragen.“ Der Rheingau-Taunus-Kreis folgt der Empfehlung des Ministeriums und bekräftigt diese Bitte um Unterstützung ausdrücklich.

Unabhängig von der Afrikanischen Schweinepest gilt laut Hessischem Waldgesetz generell ein Feuerwerksverbot im Wald und im Abstand von weniger als 100 Metern vom Waldrand entfernt. Das Risiko einer Versprengung von Wildschweinen durch Feuerwerk innerhalb von geschlossenen Ortschaften wird als sehr gering eingeschätzt. 

Der Rheingau-Taunus-Kreis dankt Allen, die bei der Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) mithelfen, insbesondere den vielen engagierten Helferinnen und Helfern der Such- und Bergetrupps sowie den Mitarbeitenden der Bauhöfe und Verwaltungen, die gemeinsam und übergreifend auch über die Feiertage an der Bekämpfung der Tierseuche arbeiten.

 

Mehr Informationen zur ASP im Rheingau-Taunus-Kreis: Afrikanische Schweinepest (ASP)

Mehr Informationen zur Kampagne: „Dein Handeln zählt!“: https://landwirtschaft.hessen.de/presse/hessen-startet-oeffentlichkeitskampagne-und-neue-webseite

Mehr Informationen des Landwirtschaftsministeriums zur ASP: https://schweinepest.hessen.de/