Antragsstellung

Seit dem 01.01.2023 sind die örtlichen Gesundheitsämter wieder zuständig für die Verdienstausfallanträge gem. § 56 IfSG. Den Antrag können Sie hier stellen: Antrag § 56 lfSG

Für Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte direkt an den nebenstehenden Kontakt des Gesundheitsamts.

Kontakt

Entschädigung für Verdienstausfall § 56 IfSG

06124 510-9520
E-Mail

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