Beratung bei Sprachauffälligkeiten

In einer regelmäßig durchgeführten Sprechstunde bietet die Sprachheilbeauftragte allen Interessierten die Möglichkeit, sich über Probleme, die z. B. die Sprachentwicklung, Stimme oder Störungen, die die Erwachsenensprache betreffen, beraten zu lassen.

In den letzten Jahren haben Sprachauffälligkeiten in der Entwicklung von Kindern deutlich zugenommen. In der oben genannten Sprechstunde können betroffene Eltern ihr Kind vorstellen und sich beraten lassen, ob und wenn notwendig, welche Maßnahmen zur Förderung ihres Kindes einzuleiten sind. Aber auch Erwachsene, die z. B. nach einem Schlaganfall Probleme mit der Sprache haben, können hier Rat finden. Dieses Angebot beschränkt sich auf eine umfassende, in manchen Fällen auch wiederholte Beratung, Behandlungen werden nicht durchgeführt. Neben den Sprechstunden bildet die Aufklärung über Sprachstörungen, z. B. in Form von Fortbildungen mit Erzieherinnen und Erziehern, einen weiteren Arbeitsschwerpunkt.

Die Sprechstunden werden nach Voranmeldung in den Räumen des Gesundheitsamtes und seinen Außenstellen sowie in öffentlichen Kindergärten, als auch in Ausnahmefällen als Hausbesuch durchgeführt. Die Beratung erfolgt für die Ratsuchenden unentgeltlich.

Wer kann sich an uns wenden?

  • Bürgerinnen und Bürger des Rheingau-Taunus-Kreises,
  • Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen,
  • Kinderarztpraxen