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Aktueller Stand

Seit dem 7. April 2023 sind die Maßnahmen des § 28b des Infektionsschutzgesetzes außer Kraft, d.h. es gibt keine gesonderten Corona-Regeln mehr.

Die Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus bleibt allerdings eine meldepflichtige Infektionskrankheit wie z.B. die echte Influenza (Grippe). Die Meldung an das Gesundheitsamt erfolgt durch den feststellenden Arzt oder das Labor.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an unsere Gesundheitsverwaltung wenden.

Corona-Positiv – wie geht es weiter?

Bei Ihnen oder Ihrem Kind wurde eine Corona-Infektion nachgewiesen. Wir geben einen Überblick über jetzt sinnvolle Verhaltens- und Hygienemaßnahmen:

Der Verlauf einer Corona-Infektion kann sehr unterschiedlich sein. Die meisten COVID-19-Verläufe sind eher mild. Die Infektion kann ganz ohne Krankheitszeichen (asymptomatisch) bleiben, aber auch zu einer schweren Erkrankung an COVID-19 führen. Bei den meisten Erkrankten ist ein Krankenhausaufenthalt nicht erforderlich und sie können sich zu Hause auskurieren. Der Arzt oder die Ärztin wird in diesen Fällen, falls erforderlich und abhängig von den Symptomen, beispielsweise fiebersenkende Mittel oder Medikamente gegen Husten empfehlen.

Personen mit Risikofaktoren für einen schweren Verlauf von COVID-19 sollten bei einer Infektion frühzeitig mit der Haus- oder Facharztpraxis abstimmen, ob eine gezielte, gegen den Erreger gerichtete (antivirale) Therapie ratsam ist, zum Beispiel mit einem antiviralen Medikament zum Einnehmen. Dies gilt auch für geimpfte Personen. Dabei wird geprüft, ob eine solche frühzeitige Behandlung trotz der Impfung sinnvoll ist, um eventuelle schwere Verläufe zu verhindern (siehe auch Frage „Welche Behandlungsmöglichkeiten stehen für das Coronavirus SARS-CoV-2 zur Verfügung?“).

Wenn sich der Gesundheitszustand nicht während der ersten Woche der Erkrankung bessert oder wenn sich die Beschwerden im Verlauf sogar verschlimmern, sollten Sie sich telefonisch an Ihre Hausarztpraxis wenden. Benötigen Sie außerhalb der üblichen Sprechzeiten medizinische Hilfe, kontaktieren Sie am besten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117. In Notfällen, zum Beispiel bei akuter Atemnot, sollten Sie die 112 anrufen.

Personen mit einer Corona-Infektion sollten möglichst zu Hause bleiben und Kontakte zu anderen vermeiden, insbesondere zu Personen mit Risikofaktoren für einen schweren Verlauf einer Erkrankung an COVID-19.

Um das Ansteckungsrisiko für andere zu verringern, sind einige Verhaltens- und Hygienemaßnahmen sinnvoll:

  • Kontakte zu Personen außerhalb des Haushalts sollten möglichst vermieden werden.
  • Erkrankte sollten wenn möglich getrennt von anderen untergebracht sein und nur zu den Haushaltsangehörigen Kontakt haben, die sie zur Unterstützung benötigen.
  • Gemeinschaftsräume wie Küche oder Bad sollten möglichst zeitlich getrennt von anderen Haushaltsmitgliedern genutzt werden. Auch Mahlzeiten sollten nicht gemeinsam eingenommen werden.
  • Bei unvermeidbaren Kontakten sollte möglichst ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten und von allen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Alle Räume sollten regelmäßig gelüftet werden.
  • Die Husten- und Niesregeln sollten konsequent eingehalten werden: Beim Husten und Niesen von anderen abwenden und ein Taschentuch oder die Armbeuge vor Mund und Nase halten. Anschließend Händewaschen nicht vergessen!
  • Häufig berührte Oberflächen, zum Beispiel Nachttische, Bettrahmen und Smartphones, Bad- und Toilettenoberflächen sollten Sie täglich mit einem haushaltsüblichen Reinigungsmittel und eventuell mit einem Flächendesinfektionsmittel reinigen. Welche Desinfektionsmaßnahmen sinnvoll sind, sollten Sie am besten mit dem betreuenden Arzt bzw. der betreuenden Ärztin absprechen.

Bitte beachten Sie zudem die Empfehlungen des behandelnden Arztes beziehungsweise der Ärztin.

Das Ergebnis von Schnelltests kann verfälscht werden, wenn der Schnelltest nicht korrekt gelagert wurde.

Bitte beachten Sie:

  • Tests nicht zu warm oder zu kalt aufbewahren. Empfohlen wird die Lagerung bei Raumtemperatur (vgl. Hinweise auf Packungsbeilagen)
  • Lagern Sie die Tests weder im Auto noch im Kühlschrank
  • Schützen Sie die Tests vor direkter Sonneneinstrahlung

Viele Menschen haben mittlerweile Impfungen gegen das Coronavirus und eine erste oder zweite Auffrischungsimpfung bekommen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, dass Menschen ab dem 60. Lebensjahr sowie Menschen mit Vorerkrankungen und einem dadurch geschwächten Immunsystem weitere Auffrischungsimpfungen erhalten. Dazu gehören zum Beispiel Menschen mit Diabetes oder Herzkreislauferkrankungen. Auch für medizinisches Personal gilt diese Impfempfehlung.

In der Regel ist der richtige Zeitpunkt für eine Auffrischungsimpfung der Herbst.

Die vorherige Impfung sollte mindestens zwölf Monate zurückliegen. Impfungen und die nötige Impfberatung gibt es in vielen Haus- und Facharztpraxen. Eine Impfung bedeutet keinen absoluten Schutz vor einer Infektion – in fast jedem Fall aber vor einer schweren Erkrankung mit Komplikationen.

Weitere Informationen rund um Corona-Schutzimpfungen und weitere Themen gibt das Robert Koch-Institut.

Hilfsangebote, Informationen zum aktuellen Forschungsstand sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Long COVID finden Sie auf der Seite des  Bundesministeriums für Gesundheit.

Ebenso sind Informationen und wichtige Anlaufstellen zu Long COVID auf der Themenseite der  Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu finden.

Kontakt

Gesundheitsamt Bad Schwalbach

06124 510-352
E-Mail

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Teststationen

Hier finden Sie Stationen für Tests auf das Coronavirus.

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