Tierschutz & Tiergesundheit
Veterinäramt
Tierschutz
Auch auf dem Gebiet des Tierschutzes gibt es zahlreiche Aufgaben, die durch das Staatliche Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen wahrgenommen werden. Hierzu gehört die regelmäßige Überprüfung landwirtschaftlicher Tierhaltungen, die Kontrolle von durchreisenden Zirkusbetrieben sowie die Kontrolle „aktenkundig“ gewordener privater Tierhaltungen. Letztere werden meist auf Grund von Hinweisen aus der Bevölkerung oder von Tierschutzvereinen bekannt. Neben dem üblichen Verständnis vom Tierschutz - dem Vorgehen gegen Tierquäler, spielt die Überprüfung und Durchsetzung der durch den Gesetzgeber vorgegebenen Richtlinien beispielsweise für Mindestanforderungen an Tierhaltungen eine Rolle. Dazu gehört neben der Überprüfung von Tierversuchseinrichtungen auch die Kontrolle von Tiertransporten. Für festgestellte Verstöße stehen fast die gleichen Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung wie bei der Lebensmittelüberwachung, also Verwarnungs- oder Bußgelder und der Erlass von Verwaltungsverfügungen. In gravierenden Fällen sind auch Strafverfahren oder die Einziehung von Tieren möglich.
Lebensmittelüberwachung
Lebensmittelkontrolle findet im Gespräch statt. Neben dem Feststellen von Mängeln gehört zu den Aufgaben der Kontrolleure vor allem auch die Aufklärung und Beratung von Gewerbetreibenden wie Verbrauchern.
Kontrolliert wird in Supermärkten ebenso wie in Gaststätten, Einrichtungen von Gemeinschaftsverpflegungen in Kindergärten, Altenheimen oder Kantinen, in Bäckereien, Metzgereien oder bei Lebensmitteltransporten. Die „Pommesbude“ wird dabei genauso inspiziert wie das Edelrestaurant.
Die Lebensmittelkontrolleure müssen dabei prüfen, ob die Räume sauber sind, das Personal gesund und gepflegt ist, und sie kontrollieren die Lebensmittel vom Tier (Fleisch, Fisch, Milch und die daraus hergestellten Produkte), Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (z.B. Gemüse, Obst, Süßwaren, Saft, Wein), Bedarfsgegenstände wie Essgeschirr, Textilien, Spielwaren und Kosmetika. Große Herstellerbetriebe werden durch spezielle Kontrollteams inspiziert. Sie überprüfen ebenso Lager- wie Zubereitungstemperaturen, Lieferpapiere und die Eigenkontrollen des Betriebes.
Und was passiert, wenn verschimmeltes Brot, verdorbenes Fleisch oder Mäusekot im Vorratslager gefunden wird? Wenn in einem renommierten Hotel im Keller geköchelt wird? Oder verdorbene Salami auf die Pizza kommt? Dann gibt es Verwarnungsgelder, Bußgelder, Vernichtungen von Waren; bis hin zu Strafverfahren oder der Schließung des Betriebes.
Was wird außerdem beanstandet?
- Lebensmittel, die Krankheitserreger, z. B. Salmonellen enthalten
- Rückstände und Verunreinigungen wie Schwermetalle, Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel, PCB, Dioxine, Lösungsmittel, Nitrat und Radioaktivität in Lebensmitteln, unzulässige Zusätze von Konservierungs- und Farbstoffen von Lebensmitteln
- Lebensmittel, die wertgemindert sind (z.B. durch Zusatz von Wasser zu Milch oder schales Bier)
- Falsche oder fehlende Angaben bei Lebensmitteln.
Aber auch das Umfeld muss sich in einem einwandfreien Zustand präsentieren, denn als Richtschnur gilt: „Hinter der Theke so sauber wie vor der Theke!“ Ist der Bierzapfhahn sauber? Gibt es eine Personaltoilette? Liegen Beschwerden von Verbrauchern vor?
Veterinärwesen
Eine weitere wichtige Aufgabe des Amtes ist die Diagnose von Tierkrankheiten und Tierseuchen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Kontrollen von landwirtschaftlichen Betrieben
- Untersuchungen zur Ermittlung und Bekämpfung von ansteckenden Krankheiten der Tiere einschließlich der von Tieren auf Menschen und von Menschen auf Tiere übertragbaren Krankheiten
- Im öffentlichen Interesse liegende Untersuchungen, die dazu dienen, insbesondere bei landwirtschaftlichen Nutztieren die Gesundheit zu fördern, sowie Schäden und Tierverluste zu vermeiden
Ein extremes Beispiel wäre der Ausbruch der Schweinepest. In diesem Fall müssten weiträumig Gebiete gesperrt werden, es müssen fast rund um die Uhr in kurzer Zeit viele tausend Blutproben genommen und durch die Untersuchungsämter analysiert werden, damit der Ausbreitungsgrad der Seuche schnell bestimmt werden kann und gegebenenfalls Tiertransporte nachvollzogen werden können.
Um es möglichst gar nicht erst so weit kommen zu lassen, finden regelmäßige Untersuchungen der landwirtschaftlichen Tierhaltungen sowie der von Jägern geschossenen Wildschweine statt. Für diese, technisch teilweise sehr aufwendigen Untersuchungen, stehen dem Amt die Staatlichen Untersuchungsämter des Landes Hessen zur Verfügung.
Zusammenfassend kann gesagt werden: Der Fachdienst III.8 Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Rheingau-Taunus-Kreises hat eine Vielzahl an Aufgaben und Kontrollfunktionen, die nicht unbedingt auf den ersten Blick miteinander in Verbindung gebracht werden, die bei näherem Hinsehen aber durchaus in einem logischen Zusammenhang stehen und in ihrer Gesamtheit einen interessanten und wichtigen Bereich der Kreisverwaltung darstellen.
Kontakt
Formulare
Informationen über Tularämie/Hasenpest
Blauzungenkrankheit Serotyp 8 (BTV-8)
In einem saarländischen Betrieb wurde bei einem Kalb im Rahmen einer Handelsuntersuchung das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler- Institut (FLI) bestätigte den Ausbruch am 06.11.2025.
Gemäß EU-Recht muss um den Betrieb eine Sperrzone/ Restriktionszone mit einem Mindestradius von 150 Kilometern ausgewiesen werden. Der Rheingau-Taunus-Kreis liegt vollständig in der Restriktionszone.
Hier finden Sie die Karte mit den vom 150 km Radius betroffenen Regionen.
(gelb= BTV-8 und BTV-3- Zone; blau= BTV 3 Zone)
Die Übertragung findet durch kleine bultsaugende Stechmücken (Gnitzen) statt und betrifft Schafe, Ziegen, Rinder, aber auch Kameliden, wie Lamas und Alpakas. Die Tiere zeigen hohes Fieber, Apathie und Fressunlust. Hautveränderungen der Nasen- und Mundschleimhäute, sowie Bindehautentzündungen und Blaufärbungen der Zunge können auftreten. Durch Klauenlederhautentzündungenkann es zu Lahmheit kommen, des Weiteren werden Missbildungen, Aborte, Leistungsrückgang, Deckunlust und Todesfälle in Verbindung mit der Krankheit beobachtet. Die Symptome sind bei Schafen am stärksten ausgeprägt, während bei Rindern die Erkrankung meist milder verläuft. Wenn Tierhalter Symptome erkennen, sollten sie umgehend den Hoftierarzt rufen. Für Menschen ist das Virus ungefährlich.
Verbringung
Für die Verbringung von Tieren empfänglicher Arten aus der Restriktionszone hinaus müssen Verbringungsvorschriften gemäß dem EU-Recht eingehalten werden. Dies gilt auch, wenn die genannten Wiederkäuer in ein BTV-8 freies Gebiet in Hessen oder in ein anderes BTV-8 freies Bundeslandes verbracht werden sollen.
Die Verbringung innerhalb der Restriktionszone bzw. in eines nicht freies BTV-8 Gebiet ist ohne Einschränkungen möglich. Das heißt, auch die Verbringung innerhalb des Rheingau-Taunus-Kreises ist ohne weiteres möglich.
Für Verbringungen in EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer müssen die jeweiligen Vorgaben des Landes berücksichtigt werden.
Diese Regelungen gelten aktuell ausschließlich für BTV-8. In Bezug auf BTV-3 gelten innerhalb Deutschlands keine Verbringungsbeschränkungen.
Anforderungen an das Verbringen in einer BTV-8 freies Gebiet innerhalb Deutschlands:
Landwirtschaftsministerium empfiehlt Impfung der Serotypen 3, 4 und 8
Das Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat rät Halterinnen und Haltern von Rindern, Schafen und Ziegen ihre Tiere gegen die Serotypen 3, 4 und 8 des Blauzungenvirus impfen zu lassen. Die Impfung ist serotyp-spezifisch, im Falle der Impfung gegen BTV 4 und 8 kann jedoch ein Kombinationsimpfstoff eingesetzt werden. Die Impfungen sollten vor der nächsten Infektionswelle, die mit einer Vermehrung der das Virus übertragenden Stechmücken in der wärmeren Jahreszeit beginnt, abgeschlossen sein. Ein Zuschuss zur Impfung gegen den Serotyp 8 ist aus beihilferechtlichen Gründen derzeit nicht möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Blauzungenkrankheit | landwirtschaft.hessen.de