Vorbeugender Brandschutz
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Informationen zum vorbeugenden Brandschutz
Der vorbeugende Brandschutz umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen,
der Entstehung eines Brandes vorzubeugen,
der Ausbreitung von Rauch und Feuer (Brandausbreitung) vorzubeugen,
bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren zu ermöglichen und
wirksame Löschmaßnahmen zu ermöglichen.
Die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes lassen sich in drei Säulen unterteilen:
1. Baulicher Brandschutz: Hierzu gehören Maßnahmen, die in die bauliche Struktur eines Gebäudes integriert sind, wie feuerbeständige Wände und Türen, die Ausbildung von Brandabschnitten und Fluchtwege.
2. Anlagentechnischer Brandschutz: Dies umfasst technische Einrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen und Rauchabzugsanlagen, die im Brandfall automatisch oder manuell aktiviert werden können.
3. Organisatorischer Brandschutz: Dazu zählen alle organisatorischen Maßnahmen, wie die Erstellung von Brandschutzordnungen, regelmäßige Brandschutzübungen und die Schulung von Mitarbeitern im Umgang mit Feuerlöschern und Evakuierungsplänen.
Die Aufgaben einer Brandschutzdienststelle im vorbeugenden Brandschutz sind vielfältig und umfassen verschiedene Bereiche. Hier sind einige der wichtigsten Aufgaben:
1. Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen
Dies umfasst:
- Vorbereitung der Gefahrenverhütungsschau
- Durchführung der Gefahrenverhütungsschau vor Ort
- Nachbereitung der Gefahrenverhütungsschau einschließlich der Nachverfolgung der Mängelbeseitigung
2. Brandschutztechnische Beratung und Abnahmen
Dies betrifft:
- Ausstellungen, Messen, Theater-, Musik- und ähnliche Veranstaltungen
- Straßenfeste, Märkte und ähnliche Veranstaltungen
- Verwendung von Effekten mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen und Effekte mit explosionsgefährlichen Stoffen in Film- und Fernsehproduktionsstätten
3. Fachtechnische Unterstützung bei der Planung brandschutztechnischer Maßnahmen und der Abnahme/Freigabe der sicherheitstechnischen Ausführung
Dies umfasst:
- Beratung bei der Aufstellung von Feuerwehrplänen und Brandschutzordnungen, sowie deren Prüfung und Freigabe.
- Beratung bei der Auslegung von Brandschutzanlagen und Brandschutzeinrichtungen wie Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Gebäudefunkanlagen, ortsfesten Feuerlöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Feuerwehrschließungen, sowie bei der Löschwasserversorgung und den Flächen für die Feuerwehr, einschließlich deren Inbetriebnahme.
Beratung von Eigentümern, Nutzungsberechtigten, Planern und Ausführenden in Fragen des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes.
Stellungnahmen zu Brandschutzkonzepten, Brandschutzanlagen und Brandschutzeinrichtungen Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
Vor Ort Abnahmen von Brandschutzanlagen und Brandschutzeinrichtungen sowie Teilnahme an Bauabnahmen
Teilnahme an Stell- und Anleiterproben von Hubrettungsfahrzeugen und Nachweis des zweiten Rettungsweges unter Verwendung von Rettungsgeräten der Feuerwehr
4. Stellungnahme zum Verfahren der Einsatzmöglichkeit von Hubrettungsfahrzeugen
- Stellungnahme zum Verfahren der Einsatzmöglichkeit von Hubrettungsfahrzeugen gemäß § 19 Hessische Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung (HPPVO) und § 6 Nachweisberechtigtenverordnung (NBVO)