Aufgaben

Nach § 24 Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes „ist ein Katastrophenfall (...) ein Ereignis, bei dem Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, Tiere oder erhebliche Sachwerte in ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordern“.

Der Katastrophenschutz ist per Gesetz Aufgabe der Landkreise oder kreisfreien Städte. Diese sind als sogenannte Katastrophenschutz-Behörden von einer Katastrophe zuerst gefordert.

Aufgaben

  • Analyse der Gefahrenschwerpunkte im Rheingau-Taunus-Kreis und Erarbeitung von Katastrophenschutzpläne sowie Einsatzkonzepten
  • Vorbereitung und Durchführung von Übungen auf Kreissebene
  • Gewährleistung der Führungsorganisation und Kommunikation bei größeren Einsätzen
  • Sammlung und Koordinierung von Informationen zu besonderen Gefahrenabwehrmaßnahmen
  • Organisation der Zusammenarbeit der im KatS mitwirkenden öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und privaten Organisationen
  • Bewirtschaftung der Bundes- und Landesmittel
  • Bewirtschaftung der Ausrüstung und Technik im Katastrophenschutz
  • Koordinierung der Aus- und Fortbildung
  • Bearbeitung von Freistellungsanträgen von Wehr- und Zivildienst
  • Helferangelegenheiten und Angelegenheiten des Ehrenamtes