Aufgaben

Der Fachdienst III.3 ist für die Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) sowie der verschiedenen Gesetze und Erlasse des Hessischen Ministeriums des Inneren und Sport sowie dem Hessischen Sozialministerium für die Zentrale Leitstelle und dem Rettungsdienst im gesamten Rheingau-Taunus-Kreis zuständig.

Aufgaben:

  • Medizinalaufsicht für Rettungswachen und Rettungsdienstfahrzeuge
  • Genehmigungsverfahren
  • Erstellung aller notwendigen Kreisausschuss -/ Kreistagsvorlage
  • Geschäftsführung des Bereichsbeirates
  • Mitarbeit in den Arbeitsgruppen auf Landesebene
  • Vorarbeiten zur Rettungsdienst-Gebührensatzung
  • Aufstellung des Wirtschaftsplanes für den Bereich Rettungsdienst und Zentrale Leitstelle
  • Organisation und Verwaltung sowie die Benennung der Leitenden Notärzte und Organisations-Leiter Rettungsdienst
  • Regelmäßige Qualitätskontrolle bezüglich des Rettungsdienstes
  • Erstellen und Überprüfen der Dienstpläne und Stundennachweise
  • Erstellung der gesamten Statistiken für das Hess. Ministeriums des Inneren und Sport sowie den Leistungserbringern (Rettungsdienstorganisationen) im RTK
  • Aktualisierung aller Datenbestände, hierzu gehören vor allen Dingen die Alarmpläne der Bahn, für den Rhein, Forstamt, Wasseramt, Straßenbauamt sowie die ständige Aktualisierung der Alarm- und Ausrückeplänen für alle Feuerwehren im RTK
  • Planung der Fort- und Weiterbildung für die Bereiche der Zentralen Leitstelle und Rettungsdienst
  • Betreuung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich Rettungsdienst, die für den Rheingau-Taunus-Kreis tätig sind.