Konzept Ganztag
Rahmenkonzept zur Darstellung des Rechtsanspruchs Ganztag ab dem Schuljahr 2026/2027 im Rheingau-Taunus-Kreis
Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 steht der Rheingau-Taunus-Kreis vor der Aufgabe, ein kohärentes und qualitativ hochwertiges Angebot für alle Grundschulen im Kreisgebiet zu gewährleisten. Dieses Rahmenkonzept dient als verbindliche Grundlage für die Gestaltung, Umsetzung und Weiterentwicklung der Ganztagsbetreuung. Es definiert Qualitätsstandards, die für alle Schulen im Kreis Gültigkeit besitzen, und legt die Eckpunkte für eine transparente Kostenstruktur dar, um den Schulen eine verlässliche Planungsgrundlage zu bieten.
Das Konzept berücksichtigt die spezifischen Bedürfnisse der Kinder, die pädagogischen Anforderungen an eine moderne Ganztagsbetreuung sowie die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen im Rheingau-Taunus-Kreis. Ziel ist es, eine inklusive, chancengerechte und entwicklungsfördernde Ganztagsbetreuung zu etablieren, die den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht wird und ihre Bildungschancen nachhaltig verbessert.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert. Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) regelt die stufenweise Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/27 gem. § 24 Abs. 4 SGB VIII (Achtes Sozialgesetzbuch) wie folgt:
„Ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, hat ab Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch besteht an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich. Der Anspruch des Kindes auf Förderung in Tageseinrichtungen gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt. Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu 4 Wochen im Jahr während der Schulferien regeln. Über den vom Anspruch umfassten zeitlichen Umfang nach Satz 2 hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten; dieser Umfang der Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.“
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sieht also einen Betreuungsumfang von acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) vor. Dieser Anspruch wird stufenweise eingeführt, beginnend mit der ersten Klassenstufe im Schuljahr 2026/27.
Es ist wichtig zu betonen, dass es sich um einen Anspruch und nicht um eine Pflicht handelt, sodass es den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten freisteht, ob sie das Angebot in Anspruch nehmen möchten. Der Rechtsanspruch soll ‒ bis auf maximal vier Wochen ‒ auch in den Ferien gelten. Die genaue Ausgestaltung der Schließzeiten obliegt den Ländern (ein entsprechender Entwurf ist in Hessen in Umsetzung).
Im Rheingau-Taunus-Kreis (RTK) wird die Ganztagsbetreuung im Rahmen der Ganztagsprofile 2 und 3 umgesetzt. Die Profile bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Land, Schulträgern, Schulen und Trägern zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Ganztagsangebote. Der Qualitätsrahmen für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen ist dabei die inhaltliche Grundlage für die Weiterentwicklung des schulischen Ganztags und beschreibt in acht Qualitätsbereichen die Kriterien für einen guten Ganztag.
Zentrale Ziele des Gesetzes sind die individuelle Förderung der Kinder, die Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit und die Schaffung besserer Teilhabechancen für alle Kinder, unabhängig vom sozioökonomischen Hintergrund der Familie. Zudem soll es Familien ermöglichen, Beruf und Familie besser zu vereinbaren.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gilt für alle Grundschulkinder – einschließlich der Schülerinnen und Schüler in Förderschulen. Da im Rheingau-Taunus-Kreis drei Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ (Janusz-Korczak-Schule Bad Schwalbach, Erich Kästner-Schule Idstein und Leopold-Bausinger-Schule Geisenheim) sowie eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ (Lindenschule in Hohenstein-Breithardt) ebenfalls Teil des Ganztagsprogramms des Landes Hessen sind, wurden diese Schülerinnen und Schüler in diesem Rahmenkonzept berücksichtigt.
Das GaFöG schließt somit die Betreuungslücke, die nach der Kindertagesstätte (Kita) für viele Familien bestand und schafft eine verlässliche und qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.
Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung erfolgt stufenweise, um den beteiligten Akteuren ausreichend Zeit für den Auf- und Ausbau der notwendigen Infrastruktur und der Anpassung der Strukturen und Angebote zu geben:
- Ab Schuljahr 2026/2027: Der Rechtsanspruch tritt zunächst für alle Kinder der ersten Klassenstufe in Kraft.
- Bis Schuljahr 2029/2030: Der Anspruch wird in den Folgejahren jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet, bis er alle Grundschulkinder (Klassenstufen 1 bis 4) umfasst.
Diese stufenweise Einführung ermöglicht eine planvolle und nachhaltige Entwicklung der Ganztagsangebote in den Kommunen und Schulen.
Der Rheingau-Taunus-Kreis ist Schulträger von insgesamt 45 Schulen, davon sind 33 Schulen vom Rechtsanspruch betroffen: 27 Grundschulen, zwei integrierte Grundstufen in Gesamtschulen sowie vier Grundstufen in Förderschulen. Hinzu kommt eine weitere öffentliche Grundschule in Hallgarten, die in der Trägerschaft der Stadt Oestrich-Winkel liegt.
Insgesamt umfasst das schulische Angebot somit 34 Schulen, die dem Rechtsanspruch unterliegen.
Alle ganztägig arbeitenden Grundschulen sind im Profil 2 des Ganztagsprogramms des Landes Hessen und arbeiten nach dessen Vorgaben und Qualitätsstandards.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist eng mit den Zielen der Bildungsgerechtigkeit und der Schaffung gleicher Chancen für alle Kinder verbunden.
Das Leitbild des Rheingau-Taunus-Kreises ist, dass im RTK alle Kinder, unabhängig des sozialen Kontextes und der sozialen Herkunft gesund und mit den gleichen Bildungschancen aufwachsen.
Die folgenden Qualitätsstandards basieren auf den allgemeinen Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK), den Qualitätskriterien des Deutschen Jugendinstituts (DJI) und dem hessischen Qualitätsrahmen für ganztägig arbeitende Schulen gemäß der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz.
Sie sind verbindlich für alle Schulen im Rheingau-Taunus-Kreis, die Ganztagsangebote im Rahmen des Rechtsanspruchs anbieten.
Ganzheitliche Förderung: Die Ganztagsangebote müssen eine ganzheitliche Förderung der Kinder gewährleisten, die kognitive, soziale, emotionale und motorische Kompetenzen gleichermaßen berücksichtigt. Dies beinhaltet eine ausgewogene Mischung aus Bildungs-, Förder-, Betreuungs- und Freizeitangeboten.
Lernförderung und Hausaufgabenbetreuung: Es ist eine qualifizierte Hausaufgabenbetreuung anzubieten, die die Kinder bei der Erledigung ihrer Aufgaben unterstützt. Die Verantwortung für Vollständigkeit und Richtigkeit der Hausaufgaben verbleibt jedoch bei den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten und Kindern. Die Hausaufgabenbetreuung sollte in den Tagesablauf integriert sein und ausreichend Zeit und Raum dafür bieten.
Bewegung, Spiel und Kreativität: Ausreichend Zeit und Raum für freies Spiel, Bewegung und kreative Aktivitäten sind sicherzustellen. Dies fördert den Bewegungsdrang, die Kreativität und die motorischen Fähigkeiten der Kinder. Angebote im Freien und Naturerfahrungen sollen bei jedem Wetter ermöglicht werden.
Soziales Lernen und Konfliktlösung: Die Ganztagsbetreuung soll soziales Lernen fördern, den respektvollen Umgang miteinander stärken und den Kindern Hilfestellung bei der gewaltfreien Konfliktlösung bieten.
Partizipation und Kooperation: Die Einbindung aller Akteure ‒ Schulen, Eltern oder Erziehungsberechtigte, Kinder, Kommunen, Jugendhilfe und zivilgesellschaftliche Organisationen ‒ ist für eine bedarfsgerechte Gestaltung unerlässlich. Regelmäßige Kommunikation und gemeinsame Planungsprozesse fördern die Akzeptanz und Qualität der Angebote.
Die Voraussetzung für den Erhalt der Kreiszuwendung für die Ganztagsangebote ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Fachkräften und Nichtfachkräften in Relation der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler.
Als Richtwert für die Größe einer zu betreuenden Gruppe orientiert sich der RTK an der Klassengrößenverordnung (SchulKlassGrV). Diese besagt, dass für Regel-Grundschulklassen in Hessen eine Maximalgröße von 25 Schülerinnen und Schülern gilt.
In der Regel sollte eine Gruppe die Anzahl von 25 Kindern nicht dauerhaft überschreiten. Bei einer Gruppengröße von 25 Kindern sollen zwei Aufsichtspersonen eingesetzt sein. Dieser Betreuungsschlüssel soll insbesondere bei der Umsetzung qualitativer, schulischer Angebote, etwa bei der (Haus-) Aufgabenhilfe und -betreuung, angeleiteten Lern- und Übungszeiten, unterrichtsunterstützender, sozialpädagogischer Förderung und anderen schulischen Angeboten dargestellt werden. Außer in Randzeiten sollten Nichtfachkräfte nicht alleinige Betreuungskraft vor Ort sein.
Zusätzlich kann durch den Träger der Ganztagsangebote in Absprache mit dem Schulträger an jeder Schule eine Pädagogische Leitung eingesetzt werden, die für die koordinierende und qualitative Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit verantwortlich ist.
Grundsätzlich ist das individuelle Wohl des Kindes bei der Umsetzung des Ganztagsangebotes zu berücksichtigen.
Fachkräfte umfassen Lehrkräfte und gemäß § 25b Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) benannte Fachkräfte.
Angemessene Räumlichkeiten: Eine kindgerechte und funktionsfähige Infrastruktur ist grundlegend. Es müssen ausreichend und altersgerecht ausgestattete Räume für verschiedene Aktivitäten (Lernen, Spielen, Entspannung, Essen) zur Verfügung stehen. Die Räume sollen eine anregende und wohlfühlorientierte Atmosphäre bieten.
Außengelände: Ein attraktives und sicher gestaltetes Außengelände mit vielfältigen Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten ist integraler Bestandteil des Ganztagsangebots.
Materialien: Eine ausreichende und vielfältige Ausstattung mit Spiel-, Lern- und Kreativmaterialien ist sicherzustellen, die den Interessen und Entwicklungsstufen der Kinder entspricht.
Qualifiziertes Personal: Die Personalstruktur ganztägig arbeitender Schulen setzt sich aus unterschiedlichen Berufsgruppen und Anstellungsverhältnissen des Landes, des Schulträgers sowie freier Träger zusammen: Dazu gehören Lehrkräfte, schulpädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und weiteres pädagogisch tätiges Personal (Nichtfachkräfte), das Ganztagsangebote oder zusätzliche Angebote an ganztägig arbeitenden Schulen durchführt. Auch dieses Personal sollte über eine angemessene pädagogische Qualifikation verfügen.
Deshalb hat der RTK zusammen mit verschiedenen Institutionen und Schulkinderbetreuungen ein Qualifizierungskonzept mit verschiedenen Modulen erarbeitet. Die Pädagogische Leitung und alle Nichtfachkräfte mit mehr als 12 Arbeitsstunden wöchentlich sollten an diesem Qualifizierungsformat teilnehmen.
Folgende Module sind Bestandteil der Qualifizierung:
Rechtliche Grundlagen
- Schulgesetz, System Schule
- Aufsichtspflicht
- Datenschutz und Schweigepflicht
- Kinderrechte
- Erkrankung des Kindes, Medikamentenvergabe
Pädagogische Grundlagen I
- Kindliche Entwicklungsphasen und -aufgaben (Motorik, Sprache,
Sozialverhalten) - Was ist Erziehung? Werte, Erziehungsstile
- Lebenswelt der Kinder, Bedürfnisse vs. Anforderungen
- Kinder in vielfältigen Lebenslagen (persönlich, familiär, sozial)
Pädagogische Grundlagen II
- Rollenverständnis Betreuerinnen und Betreuer
- Bildungs- und Erziehungsplan
- Partizipation in der Betreuung
Kommunikation und Konfliktbewältigung
- Kommunikationsmodelle
- Arbeiten im multiprofessionellen Team
- Umgang mit kindlichem Verhalten, Regeln und Grenzen
- Elterngespräche
Kindeswohl nach §8a SGB VIII
- rechtliche Grundlagen des Kinderschutzes
- Erkennen von Kindeswohlgefährdung
- Handlungssicherheit und Intervention
Erste Hilfe am Kind
Hygieneschulung
Kontinuierliche Fortbildung: Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen werden für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter empfohlen, um die pädagogische Qualität kontinuierlich weiterzuentwickeln und aktuelle Erkenntnisse in die Praxis zu integrieren.
Kooperation und Teamarbeit: Eine enge Zusammenarbeit und regelmäßiger Austausch zwischen pädagogischem Personal der Ganztagsbetreuung, den Lehrkräften und der Schulleitung sind unerlässlich, um eine kohärente Bildungs- und Betreuungslandschaft zu schaffen. Eine Ganztags-Koordinatorin oder ein Ganztags-Koordinator sollte benannt werden, um die Abstimmung zu gewährleisten.
Tagesstruktur und Rhythmisierung: Der Tagesablauf sollte eine klare Struktur aufweisen, die Phasen der Anspannung und Entspannung, des Lernens und der Freizeit ausgewogen berücksichtigt. Feste Zeiten für Mahlzeiten und Hausaufgaben sind dabei zu integrieren. Gemäß Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz ist an allen ganztägig arbeitenden Schulen eine Mittagspause von mindestens 45 Minuten sicher zu stellen.
Mittagessen: Das Angebot eines warmen, ausgewogenen Mittagessens ist ein verpflichtendes Merkmal von ganztägig arbeitenden Schulen. Der RTK stellt sicher, dass an allen Unterrichtstagen mit Nachmittagsangebot ein warmes, ausgewogenes Mittagessen angeboten wird. Die Teilnahme am Mittagessen soll im Rahmen der Ganztagsanmeldung erfolgen.
Kooperation mit externen Partnern: Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern (z.B. Sportvereine, Musikschulen, Jugendhilfe) ist zu fördern und zu institutionalisieren, um das vielfältige und qualifizierte Angebotsportfolio zu erweitern.
Qualitätsentwicklung und Evaluation: Das Ganztagsprogramm wird jährlich evaluiert und kontinuierlich in Zusammenarbeit aller Beteiligten weiterentwickelt. Ein Qualitätsmanagement wird im Gesamtkonzept verankert.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein zentrales Instrument zur Förderung der Bildungsgerechtigkeit und zur Schaffung gleicher Chancen für alle Kinder im Rheingau-Taunus-Kreis. Er zielt darauf ab, soziale Ungleichheiten im Bildungssystem abzubauen und jedem Kind die bestmögliche Entwicklung und den Zugang zu hochwertigen Bildungs- und Betreuungsangeboten zu ermöglichen, unabhängig von seiner sozialen oder familiären Herkunft. Dies ist besonders wichtig für Kinder aus bildungsfernen oder sozioökonomisch benachteiligten Familien.
Individuelle Förderung: Ganztagsangebote ermöglichen eine stärkere individuelle Förderung und Unterstützung der Kinder. Durch differenzierte Angebote können Stärken ausgebaut und Schwächen gezielt angegangen werden, was zu besseren Bildungsergebnissen führt.
Sprachförderung: Insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund oder Sprachförderbedarf bieten Ganztagsangebote zusätzliche Möglichkeiten zur sprachlichen Entwicklung und Integration.
Soziale Kompetenzen: Der Ganztag fördert die Entwicklung sozialer Kompetenzen, da Kinder mehr Zeit in der Gemeinschaft verbringen und dadurch auch lernen Konflikte zu lösen und an gemeinsamen Projekten teilzunehmen.
Kompensation von Benachteiligungen: Kinder aus bildungsfernen oder sozioökonomisch benachteiligten Familien profitieren besonders von einer strukturierten und anregenden Lernumgebung am Nachmittag. Hier können Lernrückstände aufgeholt und Kompetenzen aufgebaut werden, die im Elternhaus möglicherweise nicht ausreichend gefördert werden können.
Entwicklung von Talenten und Interessen: Durch ein breites Spektrum an AGs und Projekten (z.B. in den Bereichen Sport, Musik, Kunst, Naturwissenschaften) können Kinder ihre individuellen Talente und Interessen entdecken und weiterentwickeln. Dies fördert die Motivation und das Selbstvertrauen.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Die verlässliche Ganztagsbetreuung ist ein entscheidender Faktor für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie ermöglicht es den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder ihre Arbeitszeit aufzustocken, sodass die Betreuung ihrer Kinder nach wie vor sichergestellt ist, was ebenfalls positive Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Familien und die gesellschaftliche Teilhabe hat.
Prävention von Bildungsarmut: Durch den Zugang zu vielfältigen Bildungsangeboten und eine kontinuierliche Begleitung kann der Ganztag dazu beitragen, Bildungsarmut vorzubeugen und die Bildungschancen für alle Kinder zu erhöhen.
Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ist somit ein zentraler Baustein zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit in Deutschland und erfordert ein koordiniertes Vorgehen aller beteiligten Ebenen.
Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung stellt den Rheingau- Taunus-Kreis aber auch vor große Herausforderungen und erfordert die Berücksichtigung lokaler Bedarfe.
Überlastung und Mangel an Lehrkräften: Aktuell haben 41 Grundschulen im Schulamtsbezirk Wiesbaden und Rheingau-Taunus-Kreis Überlastungsanzeigen gestellt. Dies deutet auf eine bereits angespannte Situation hin, die durch den zusätzlichen Bedarf an Ganztagsbetreuung weiter verschärft wird. Es besteht ein akuter Mangel an qualifizierten Lehrkräften und pädagogischem Personal.
Heterogene Schullandschaft: Jede Schule im RTK ist einzigartig und weist spezifische Bedürfnisse und Herausforderungen auf. Dies erfordert flexible und auf die jeweilige Schule zugeschnittene Konzepte statt einer Einheitslösung.
Räumliche Kapazitäten: Der Ausbau der Ganztagsbetreuung erfordert an vielen Schulen neue oder angepasste Räumlichkeiten für Mensen, Betreuungsräume und Freizeitangebote. Dies ist mit erheblichen Investitionen und Bauvorhaben verbunden.
Koordination und Organisation: Die Integration von Ganztagsangeboten in den Schulalltag erfordert eine enge Koordination zwischen Schulleitung, Lehrkräften, Betreuungspersonal und externen Partnern. Dies kann eine zusätzliche Belastung für die Schulen darstellen.
Viele Familien benötigen Betreuungsmodelle, die über die Kernzeiten des Unterrichts hinausgehen und auch Ferienzeiten abdecken. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein zentrales Anliegen.
Qualität der Angebote: Eltern legen Wert auf qualitativ hochwertige Angebote, die nicht nur eine reine Beaufsichtigung darstellen, sondern die individuelle Entwicklung und Förderung ihrer Kinder unterstützen.
Finanzielle Belastung: Die Kosten für die Ganztagsbetreuung können für Familien eine erhebliche Belastung darstellen. Es besteht der Bedarf an sozialverträglichen und gegebenenfalls einkommensabhängigen Beitragsmodellen.
Erreichbarkeit und Wohnortnähe: Die Betreuungsangebote sollten wohnortnah und gut erreichbar sein, um lange Wege für Kinder und Eltern zu vermeiden.
Vielfalt der Angebote: Ein breites Spektrum an pädagogischen, sportlichen, kulturellen und kreativenAngeboten ist wünschenswert, um den unterschiedlichen Interessen und Talenten der Kinder gerecht zu werden.
Die Berücksichtigung dieser spezifischen Bedarfe und Herausforderungen ist entscheidend für die erfolgreiche und nachhaltige Implementierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Rheingau-Taunus-Kreis.
Der Schulträger ist für die sachgerechte Bereitstellung und Verwendung der finanziellen Mittel zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung und der Bereitstellung eines warmen, ausgewogenen Mittagessens an allen Unterrichtstagen mit Nachmittagsangebot verantwortlich.
Zudem ist der Schulträger zuständig für die erforderliche räumliche und sächliche Ausstattung der Schule zur Sicherstellung des Ganztagsbetriebs.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erfordert einen erheblichen Ausbau und eine Anpassung der räumlichen und sächlichen Infrastruktur an den Grundschulen im Rheingau-Taunus-Kreis. Die bereits identifizierten Investitionsbedarfe von rund 64,6 Millionen Euro, wovon 37,75 Millionen Euro für laufende und geplante Baumaßnahmen vorgesehen sind, unterstreichen die Dringlichkeit dieses Handlungsfeldes (siehe Anlage 1).
Notwendige Maßnahmen:
Schaffung neuer Räumlichkeiten: Der Bau von zusätzlichen Betreuungsräumen, Mensen, Küchen, Bewegungsräumen und Funktionsräumen ist unerlässlich, um den erhöhten Platzbedarf zu decken. Diese Räume müssen multifunktional nutzbar sein und eine kindgerechte Gestaltung aufweisen.
Anpassung bestehender Gebäude: Vorhandene Schulgebäude müssen oft umgebaut oder erweitert werden, um den Anforderungen an eine ganztägige Nutzung gerecht zu werden. Dies betrifft beispielsweise die Akustik, Beleuchtung, Sanitäranlagen und die Barrierefreiheit.
Außenbereiche: Die Gestaltung attraktiver und vielfältiger Außenbereiche für Spiel, Bewegung und naturnahe Erfahrungen ist ein wichtiger Bestandteil eines qualitativ hochwertigen Ganztagsangebots. Dies kann die Anlage von Schulgärten, Sportflächen oder naturnahen Spielbereichen umfassen.
Ausstattung: Die Bereitstellung einer angemessenen sächlichen Ausstattung, wie Möbel, Spiel- und Lernmaterialien, Sportgeräte und digitale Medien, ist für die Umsetzung der pädagogischen Konzepte von großer Bedeutung.
Logistik und Verpflegung: Die Einrichtung oder Erweiterung von Mensen und Küchen sowie die Organisation einer gesunden und ausgewogenen Mittagsverpflegung sind zentrale Aspekte des infrastrukturellen Ausbaus. Hierbei sind auch logistische Herausforderungen wie die Anlieferung und Ausgabe von Mahlzeiten zu berücksichtigen.
Der gesetzlich verankerte Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung führt zu erweiterten Anforderungen an die Mitwirkung ehrenamtlicher Organisationen im schulischen Ganztag. Insbesondere erfordert die verbindliche Ausgestaltung der Betreuungs- und Bildungsangebote eine kontinuierliche und verlässliche Präsenz qualifizierter Mitarbeitender, was mit den personellen und zeitlichen Ressourcen ehrenamtlicher Strukturen nur eingeschränkt vereinbar ist. Darüber hinaus entstehen erhöhte Anforderungen an pädagogische Qualität, Aufsichtspflicht, Dokumentation und Prozesssicherheit.
Zugleich wächst der organisatorische und administrative Aufwand, etwa in der Planung und Umsetzung regelmäßiger Angebote, der Abstimmung mit der Schulleitung sowie der Sicherstellung einer adäquaten Vertretungsregelung. Auch notwendige Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen zur Gewährleistung fachlicher Standards stellen zusätzliche Belastungen für die ehrenamtlichen Organisationen dar.
Diese Rahmenbedingungen führen insgesamt zu einer deutlichen Ausweitung der Anforderungen, die ehrenamtliche Träger im Kontext des schulischen Ganztagsangebotes zu bewältigen haben.
Die bestehenden Strukturen der Ganztagsangebote an den Schulen und die bereits bestehenden Kooperationen mit aktiven Träger bilden eine solide Basis für den weiteren Ausbau der Ganztagsbetreuung im Rheingau-Taunus-Kreis.
In enger Zusammenarbeit mit den Schulen, dem Staatlichen Schulamt, der Fachberatung und dem Schulträger wurden in den vergangenen Jahren alle Grundschulen intensiv bei der Entwicklung des Ganztagsprogramms Profil 2 beraten und unterstützt.
Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im RTK wird für die Profil 2 und 3-Schulen ein zweigliedriges Säulenmodell eingeführt.
Säule I:
Grundidee: Säule I ist das stabile Fundament für Bildung, Betreuung und Chancengerechtigkeit und gewährleistet das gesetzlich verankerte Anspruchsangebot in einer verlässlichen Form.
Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 2 bieten bei Bedarf an fünf Tagen in der Woche ein Angebot von mindestens acht Stunden an. Am Freitagnachmittag ist die Schule verpflichtet, nach 14:00 Uhr ein Angebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler vorzuhalten, die dies benötigen und angemeldet sind. Die Teilnahme an den Ganztagsangeboten ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Nach deren Anmeldung durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten besteht jedoch die Pflicht zur Teilnahme für den Anmeldungszeitraum.
Der Rheingau-Taunus-Kreis beabsichtigt, dass alle betroffenen Schulen vorrangig das 5-Tage-Ganztagsangebot für die Schülerinnen und Schüler umsetzen. Sollte sich in der Einstiegsphase vor Ort die Gegebenheit oder der Bedarf ergeben, den Einstieg mit dem 3-Tage-Modell in Säule I zu erleichtern, kann die jeweilige Schule vor Ort eine entsprechende Entscheidung treffen und drei feste Wochentage festlegen. Ist der Bedarf für ein 5-Tage-Angebot gegeben, ist dieser ausreichend darzustellen, um dem Rechtsanspruch gerecht zu werden.
Im Säule-I-Angebot wird ein Sockelbetrag in Höhe von 55 € für die Teilnahme an 5 Tagen und 32 € für die Teilnahme an 3 Tagen erhoben. Der Sockelbetrag ist von den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten an den Träger des Ganztagsangebotes zu entrichten.
Ganztagschulen im Profil 3 bieten an fünf Tagen in der Woche Unterricht, Betreuung und verpflichtende Ganztagsangebote in der Zeit von 7:30 bis mindestens 16:00 Uhr für alle ihre Schülerinnen und Schüler an. Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist im Rahmen des jeweiligen Ganztagskonzepts verpflichtend.
Ziel ist eine ganzheitliche und individuelle, pädagogische Förderung und ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler anzubieten.
Angebotsschwerpunkte:
- Lern- und Hausaufgabenunterstützung durch qualifiziertes Personal
- Ergänzende Förder- und Bewegungsangebote
- Mittagessen bzw. verlässliche Mittagessensversorgung
- Betreuungszeiten, die sich an den typischen Schulstundenplänen orientieren
- außerschulische Bildungs- und Freizeitangebote an Wochentagen
Rahmenbedingungen:
- Unterricht und Angebote an den ganztägig arbeitenden Schulen sind im Rahmen der durch das Land bereitgestellten Ressourcen kostenfrei.
- Kostenpflichtige Angebote (z. B. in Kooperation mit Schulträgern, Betreuungsträgern, Kommunen, Kirchen, freien Trägern, Vereinen) können das Angebot erweitern.
- Die Kostenstruktur wird so gestaltet, dass allen Kindern die Teilnahme grundsätzlich möglich ist.
- Die Qualitätssicherung der Angebote wird durch regelmäßige Evaluation, Berichterstattung und Transparenzpflichten sichergestellt.
- Barrierefreiheit, Inklusion und Chancengerechtigkeit sind integrale Bestandteile.
Säule II:
Grundidee: Säule II bietet Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eine Anfangs- oder Anschlussbetreuung und sollte der Bedarf vor Ort bestehen, zusätzlich ein flexibles, zeitlich variierendes Angebot in Modulen an, bei dem Eltern bzw. Erziehungsberechtigte entscheiden können, ob und in welchem Umfang ihr Kind diese (zusätzlichen) betreuten Lern- und Betreuungsangebote nutzt.
An Schulen mit entsprechendem Bedarf ist in Säule II grundsätzlich ein verlässliches Angebot bis zum Mittag zu gewährleisten.
Angebotsschwerpunkte:
- Optionen für längere Betreuungsblöcke, Hausaufgabenbetreuung oder Freizeitangebote
- Die Angebote werden in Kooperation mit den Trägern oder regionalen Partnern umgesetzt
Säule II – Angebote sind kostenpflichtig.
Neben dem verlässlichen Bildungs- und Betreuungsangebot ermöglicht Säule II den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten die Betreuungszeiten an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Es ist davon auszugehen, dass sich - mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs - nicht alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten für ein verpflichtendes Angebot entscheiden.
Die pädagogische Ausgestaltung der Ganztagsangebote muss sich an den Zielen des GaFöG und der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 des Hessischen Schulgesetzes orientieren und die individuelle Entwicklung der Kinder ganzheitlich fördern. Dies umfasst eine ausgewogene Mischung aus Lern-, Förder-, Freizeit- und Erholungsphasen.
Kernbereiche der pädagogischen Ausgestaltung:
Lernzeiten und Hausaufgabenbetreuung: Qualifizierte Betreuung bei den Hausaufgaben und gezielten Förderangeboten zur Stärkung schulischer Kompetenzen. Hierbei ist eine enge Verzahnung durch eine inhaltliche und organisatorische Abstimmung des Pflicht- und Förderunterrichts mit dem Kanon der Ganztagsangebote notwendig.
Freizeit- und Bildungsangebote: Ein breites Spektrum an AGs und Projekten in den Bereichen Sport, Musik, Kunst, Theater, Naturwissenschaften, Technik und Handwerk. Diese Angebote sollen die Interessen der Kinder aufgreifen und neue Erfahrungsräume eröffnen.
Soziales Lernen und Partizipation: Angebote, die die Entwicklung sozialer Kompetenzen fördern, wie z.B. Teamspiele, Projekte zur Konfliktlösung oder die Beteiligung der Kinder an der Gestaltung des Ganztags. Partizipative Elemente stärken das Verantwortungsbewusstsein und die Selbstständigkeit.
Gesundheit und Bewegung: Ausreichend Bewegungsmöglichkeiten im Freien, Sportangebote und eine gesunde Mittagsverpflegung sind wichtige Bestandteile der pädagogischen Konzeption. Die Förderung eines gesunden Lebensstils ist ein zentrales Anliegen.
Kulturelle Bildung: Angebote, die den Kindern den Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen, z.B. durch Besuche von Museen, Theatern oder Konzerten, aber auch durch eigene kreative Projekte.
Medienkompetenz: Die Vermittlung von Medienkompetenz und der verantwortungsvolle Umgang mit digitalen Medien sind in der heutigen Zeit unerlässlich und sollten in die Ganztagsangebote integriert werden.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umfasst auch die Ferienzeiten, mit Ausnahme von voraussichtlich maximal vier Wochen Schließzeit.
Die Ferienbetreuung wird im Rahmen des gesetzlich verankerten Rechtsanspruchs auf Ganztag in Hessen gewährleistet und orientiert sich an den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler sowie den Anforderungen der Familien. Ziel ist es, auch in den Ferien bei Bedarf verlässliche, pädagogisch qualifizierte Betreuungsangebote bereitzustellen, die durch betreute Lernzeiten, Freizeit- und Bildungsangebote sowie kreative und bewegungsorientierte Aktivitäten den Bildungsprozess fortführen und die Chancengerechtigkeit stärken.
Die Angebote berücksichtigen die individuelle Entwicklung, fördern soziale Kompetenzen und ermöglichen Entlastung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten durch verlässliche Betreuungszeiten. Die Umsetzung erfolgt in Kooperation mit Schulen, Trägern der Jugendhilfe, Vereinen und Kooperationseinrichtungen vor Ort, unter Einhaltung der geltenden Standards für Qualität, Sicherheit und Inklusion. Die Leistungserbringung basiert auf transparenten Strukturen, einem klaren Anmeldeverfahren, verlässlichen Zeitfenstern und regelmäßiger Abstimmung mit den Eltern Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten sowie der Beteiligten.
Die Kosten für die Ferienbetreuung tragen die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten.
Die Ferienbetreuung kann zentral an ausgewählten Schulen oder dezentral in Kooperation mit anderen Einrichtungen im Kreis angeboten werden, um eine effiziente Nutzung der Ressourcen zu gewährleisten.
Eine erfolgreiche Ganztagsbetreuung ist ohne eine enge und verbindliche Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Akteuren nicht denkbar. Der Rheingau-Taunus-Kreis verfügt bereits über etablierte Kooperationen, die weiter ausgebaut und systematisiert werden.
Die Koordinierung der Vielzahl von Akteuren und Angeboten mit unterschiedlichen Interessen und Strukturen stellt eine weitere große Herausforderung dar. Die Koordination der Ganztags- und Ferienangebote erfolgt über eine zentrale Stelle, die ihren Sitz beim Fachdienst II.9 hat und mit zwei Vollzeitstellen besetzt wird.
Die Koordinationsstelle sorgt für den Abgleich von Säule I- und Säule II-Angeboten, der Abstimmung mit den Schulen, freien Trägern und anderen Partnern sowie für den Ressourcenausgleich.
Kooperationsvereinbarungen: Die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Kommunen, Trägern der Jugendhilfe, Sportvereinen, Musikschulen und anderen außerschulischen Partnern werden durch klare Kooperationsvereinbarungen geregelt. Diese Vereinbarungen legen Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Kommunikationswege fest.
Netzwerkbildung: Die Etablierung eines kreisweiten Netzwerks für die Ganztagsbetreuung, das den Austausch von Informationen, Erfahrungen und Ressourcen fördert, ist wünschenswert. Regelmäßige Treffen und Arbeitsgruppen können die Zusammenarbeit stärken.
Personal und Qualifikation: Eine Bedarfsermittlung über qualifiziertes Personal in beiden Säulen, den Stand der Fortbildungs- bzw. Qualifizierungsprogramme und die Erstellung und Fortschreibung des Qualitätsrahmens zur Sicherung der Qualität sind zentrale Aufgaben.
Qualitätssicherung: Die Qualitätssicherung soll durch unterschiedliche Formate sichergestellt werden. Dazu gehören regelmäßige Evaluationen der Angebotsformen, Feedback-Schleifen mit Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften, die Erhebung von Kennzahlen zu Teilnahmequoten, Lernfortschritten, Zufriedenheit und Kosten-Nutzen-Analysen.
Transparenz und Berichte: Die Koordinationsstelle wird offene Berichte über Struktur, Kosten, Nutzungsquoten und Ergebnisse erstellen, die über klare Kommunikationswege zu Schulen, Eltern bzw. Erziehungsberechtigte und Trägern veröffentlicht werden.
Chancengerechtigkeit und Inklusion: Es wird sichergestellt, dass beide Säulen für alle Schülerinnen und Schüler zugänglich sind, unabhängig von Herkunft, Sprache oder besonderem Unterstützungsbedarf.
Einbindung der Jugendhilfe: Die enge Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe ist besonders wichtig, um Kinder mit besonderen Bedarfen zu unterstützen und präventive Angebote zu entwickeln.
Ehrenamtliches Engagement: Die Einbindung von ehrenamtlichen Kräften kann das Ganztagsangebot bereichern und zur Entlastung des hauptamtlichen Personals beitragen. Hierfür sind Konzepte zur Gewinnung, Schulung und Begleitung von Ehrenamtlichen erforderlich.
Die Finanzierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Rheingau-Taunus- Kreis ist eine komplexe Aufgabe, die eine sorgfältige Kostenkalkulation und einen detaillierten Finanzierungsplan erfordert. Dabei müssen die Beiträge von Bund, Land und Kommune sowie mögliche Elternbeiträge berücksichtigt werden, um eine nachhaltige und sozialverträgliche Finanzierung zu gewährleisten.
Die Kosten für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung setzen sich aus Investitionskosten für den Ausbau der Infrastruktur und laufenden Betriebskosten zusammen. Eine präzise Kostenkalkulation ist die Grundlage für einen realistischen Finanzierungsplan.
Baumaßnahmen: Der Rheingau-Taunus-Kreis hat einen Investitionsbedarf von 38,75 Millionen Euro für laufende und geplante Baumaßnahmen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung identifiziert. Diese Kosten umfassen den Neubau und Umbau von Mensen, Betreuungsräumen, Küchen und weiteren Funktionsräumen.
Ausstattung: Kosten für die Erstausstattung der neuen und umgebauten Räumlichkeiten mit Möbeln, Spiel- und Lernmaterialien, Küchengeräten und digitaler Infrastruktur.
Planungs- und Nebenkosten: Kosten für Architektenleistungen, Ingenieurleistungen, Gutachten und Genehmigungsverfahren.
Der Bund stellt den Ländern Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der Ganztagsbetreuung zur Verfügung. Diese Mittel sind für den Auf- und Ausbau von Betreuungsplätzen, die Schaffung von Räumlichkeiten und die notwendige Infrastruktur vorgesehen. Für den Rheingau-Taunus-Kreis beteiligt sich der Bund mit einem Betrag von 6,8 Millionen €.
Personalkosten: Dies ist der größte Posten und umfasst die Gehälter für zusätzliches pädagogisches Personal (Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen…), sowie Betreuungskräfte, Küchenpersonal und Verwaltungskräfte. Diese Kosten werden vom Schulträger bezuschusst.
Sachkosten: Kosten für Verbrauchsmaterialien, Lehrmittel, Spielgeräte, Reinigung, Energie und Instandhaltung der Gebäude. Diese Kosten werden vom Schulträger bezuschusst.
Verpflegungskosten: Kosten für die Beschaffung und Zubereitung der Mittagsverpflegung. Hierbei sind auch die Kosten für die Sicherstellung einer gesunden und ausgewogenen Ernährung zu berücksichtigen.
Verwaltungskosten: Kosten für die Koordination, Organisation und Verwaltung inkl. der anfallenden Overhead-Kosten der Ganztagsangebote auf Kreis- und Schulebene.
Fort- und Weiterbildung: Kosten für die Qualifizierung des Personals, um die pädagogische Qualität der Angebote sicherzustellen.
Neben den Bundes- und Landesmitteln setzen sich die Kosten für die Ganztagsbetreuung aus verschiedenen Komponenten zusammen, die sowohl von den Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten als auch vom Schulträger getragen werden.
Kommunale Beiträge
Der Rheingau-Taunus-Kreis wird ab dem Schuljahr 2026/2027 die Träger der Ganztagsangebote finanziell unterstützen. Die Höhe und Verteilung dieser Zuwendungen werden transparent und bedarfsgerecht gestaltet.
Der Kreiszuschuss orientiert sich nach dem Anteil der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schulen und wird anteilig berechnet nach festgelegten Kriterien (sowie ggf. einer fallweisen Erhöhung nach einem berechneten Kreis-Sozialindex). Eine jährliche Überprüfung erfolgt, da bis zum Schuljahr 2029/30 sukzessive die Jahrgangsstufen 2 bis 4 folgen.
Der vom Rheingau-Taunus-Kreis festgelegte Sozialindex ermöglicht eine erhöhte Förderung pro Kind, sofern das vorgelegte schulische Konzept eine entsprechende besondere Förderung oder schulische Maßnahme vorsieht. Der Sozialindex setzt sich aus den Daten des RTK zu Fällen der Jugendhilfe (Hilfe zur Erziehung) und zum Leistungsbezug aus dem SGB II (KJC/Asyl) zusammen.
Über die Zuwendung des Kreises und ihre Verwendung ist ein Verwendungsnachweis anhand der Vorgaben des Rheingau-Taunus-Kreises zu fertigen und zum Ende eines jeden Schuljahres (bis 31.08.) vorzulegen.
Die kommunalen Beiträge zur Umsetzung und Sicherstellung des ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebotes werden über die Schulumlage finanziert. Auf diesem Wege wird die erforderliche Bereitstellung der strukturellen, personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen für ein qualitativ gesichertes Ganztagsprogramm gewährleistet.
Landesmittel
Der Rheingau-Taunus-Kreis erhält pro Schuljahr ein Stellenkontingent von sieben Stellen pro Schuljahr für alle Schulen, die im Ganztagsprogramm des Landes arbeiten. Aufgrund des kommenden Rechtsanspruchs wurden in den vergangenen Schuljahren hauptsächlich Grundschulen gefördert und mit Stellenanteilen bedacht. Die Stellenkontingente können als Lehrerstunden oder in Mitteln gewählt werden. Die Beantragung der Stellenkontingente erfolgt über den Schulträger. Jede Schule kann gemäß ihrem jeweiligen Ganztagskonzept selbst entscheiden, ob die Stellenkontingente in Lehrerstellen oder Stellen in Mitteln gewählt werden.
Da bis zum Beginn des Rechtsanspruchs alle Schulen (außer den beiden Kleinstschulen Hallgarten und Hattenheim) im Rheingau-Taunus-Kreis in Profil 2 arbeiten, verfügen die Schulen mit den zugewiesenen Stellenkontingenten des Landes über eine maximal vorgegebene Förderung. Jedoch können in begründeten Fällen weitere Stellen für Schulen mit besonderer Belastung in den Folgejahren beantragt werden. Die Ausstattung der Schulen mit entsprechenden Stellenkontingenten wird vom Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) berechnet. Der Schulträger hat hierauf keinen Einfluss und reicht die Landesmittel zu 100% an die Schulen und Kooperationspartner weiter.
Aktuell nehmen rd. 70% aller Grundschulkinder eines der vorhandenen Ganztags- und Betreuungsangebote in Anspruch. Das Deutsche Jugendinstitut hat in einem Gutachten für Hessen einen Bedarf von 75% prognostiziert, ungleich auf die Jahrgänge verteilt, mit abnehmender Tendenz in den höheren Klassen. Bundes- und hessenweit geht man davon aus, dass bis zum Jahr 2029 rd. 80% einen Platz in Anspruch nehmen.
In welcher Höhe dies tatsächlich der Fall ist, muss insbesondere für die ländlich geprägten Regionen beobachtet werden.
Interkommunale Zusammenarbeit: Die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen im Kreis kann dazu beitragen, Ressourcen zu bündeln und Synergien zu nutzen, beispielsweise bei der Beschaffung von Materialien oder der Organisation von Ferienbetreuung.
Elternbeiträge
Das Rahmenkonzept des Rheingau-Taunus-Kreises sieht Elternbeiträge für kostenpflichtige Angebote vor, die das Ganztagsangebot erweitern.
Ein ausgewogener Mix aus diesen Finanzierungsquellen ist entscheidend, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Rheingau-Taunus-Kreis langfristig und qualitativ hochwertig umzusetzen.
Unterricht und Angebote an den ganztägig arbeitenden Schulen sind im Rahmen der durch das Land bereitgestellten Ressourcen kostenfrei. Kostenpflichtige Angebote (z. B. in Kooperation mit Schulträgern, Kommunen, Kirchen, freien Trägern, Vereinen) können das Angebot erweitern. Die Kostenstruktur muss so gestaltet werden, dass allen Kindern die Teilnahme grundsätzlich möglich ist.
Wie bereits unter Punkt 5.1 dargelegt, beträgt der von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu entrichtende Sockelbetrag im Ganztagsangebot der Säule I:
- 55 € für die Teilnahme an 5 Tagen und
- 32 € für die Teilnahme an 3 Tagen.
Der Sockelbetrag ist von den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten an den Träger des Ganztagsangebotes zu entrichten.
Außerdem tragen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Grundschulkinder die Kosten für das Mittagessen.
Die demografische Entwicklung im Rheingau-Taunus-Kreis ist ein entscheidender Faktor für die Planung und Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung. Die Schülerzahlen in den Grundschulen und die Geburtenraten geben Aufschluss über den zukünftigen Bedarf an Betreuungsplätzen.
Bevölkerungszahl: Der Rheingau-Taunus-Kreis verzeichnete zum 31.12.2022 eine Bevölkerungszahl, die im Vergleich zum Zensus um 2,1% (-3930 Einwohner) gesunken ist. Dies deutet auf einen leichten Bevölkerungsrückgang hin, der jedoch durch Zuzüge in bestimmten Gemeinden ausgeglichen wird.
Geburtenrate: Die Geburtenrate im Rheingau-Taunus-Kreis lag in den letzten Jahren bei etwa 7,2 bis 8,3 Geburten pro 1.000 Einwohner. Obwohl die Geburtenzahlen in Hessen insgesamt gestiegen sind, ist die Entwicklung im Kreis differenziert zu betrachten. Eine detaillierte Analyse der Geburtenjahrgänge ist notwendig, um den genauen Bedarf an zukünftigen Erstklässlern zu prognostizieren.
Kapazitätsplanung: Die demografischen Daten sind entscheidend für die genaue Planung der benötigten Betreuungsplätze, Räumlichkeiten und des Personals. Eine steigende Schülerzahl erfordert einen schnelleren Ausbau der Kapazitäten.
Standortplanung: Die Verteilung der Bevölkerung und der Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Gemeinden und Schulstandorte muss bei der Planung berücksichtigt werden, um eine wohnortnahe und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.
Personalbedarf: Die Entwicklung der Schülerzahlen hat direkten Einfluss auf den Personalbedarf. Eine genaue Prognose hilft, den Bedarf an pädagogischen Fachkräften frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zur Personalentwicklung und -gewinnung einzuleiten.
Eine kontinuierliche Beobachtung der demografischen Entwicklung und eine regelmäßige Aktualisierung der Prognosen sind unerlässlich, um die Ganztagsbetreuung im Rheingau-Taunus-Kreis bedarfsgerecht und zukunftsorientiert zu gestalten.
Schülerzahlen in Grundschulen: Die Schülerzahlen an den Grundschulen haben unmittelbare Auswirkungen auf die Planung der Ganztagsbetreuung. Im Schuljahr 2025/2026 gibt es im Rheingau-Taunus-Kreis 6.437 Grundschüler. Die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs ab 2026/2027 beginnend mit den Erstklässlern, erfordert eine fortlaufende Prognose der Einschulungszahlen für die kommenden Jahre.
Laut einer im Dezember 2025 erhobenen Bedarfsabfrage werden im Schuljahr 2026/2027 ca. 3.100 Schülerinnen und Schüler einen Ganztagsplatz in Anspruch nehmen.
Es wird mit einer Auslastung von 50% gerechnet.
Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 stellt den Rheingau-Taunus-Kreis vor große Herausforderungen, bietet aber zugleich immense Chancen zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit, zur individuellen Förderung der Kinder und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Das vorliegende Rahmenkonzept bietet eine umfassende Grundlage für die Implementierung und Weiterentwicklung der Ganztagsbetreuung im Rheingau-Taunus-Kreis im Kontext des Rechtsanspruchs Ganztag. Durch die Festlegung verbindlicher Qualitätsstandards in den Bereichen Pädagogik, Personal, Ausstattung sowie Organisation und Kommunikation wird eine hohe Qualität der Angebote sichergestellt. Die dargestellte Kostenanalyse, basierend auf Referenzwerten aus Hessen, verdeutlicht die finanziellen Dimensionen und die Notwendigkeit einer detaillierten lokalen Finanzierungsplanung.
Die erfolgreiche Umsetzung des Rechtsanspruchs erfordert eine kontinuierliche Zusammenarbeit aller Akteure: des Kreises als Schulträger, der Schulen, der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten, der außerschulischen Partner und der Kommunen. Es ist entscheidend, dass die spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnisse jeder Schule im Rheingau-Taunus-Kreis berücksichtigt werden, um maßgeschneiderte und bedarfsgerechte Ganztagsangebote zu entwickeln. Regelmäßige Evaluationen und Anpassungen des Konzepts sind notwendig, um auf neue Herausforderungen und Erkenntnisse reagieren zu können und eine nachhaltig positive Entwicklung der Ganztagsbetreuung zu gewährleisten.
Dieses Rahmenkonzept ist als lebendiges Dokument zu verstehen, das im Dialog mit allen Beteiligten weiterentwickelt wird, um den Kindern im Rheingau-Taunus-Kreis die bestmöglichen Bildungs- und Betreuungschancen zu eröffnen.
Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ist ein Marathon, kein Sprint. Sie erfordert einen langen Atem, eine hohe Kooperationsbereitschaft und die Bereitschaft, neue Wege zu gehen. Wenn es gelingt, die vorhandenen Potenziale im Rheingau-Taunus-Kreis zu bündeln und die Herausforderungen gemeinsam anzugehen, kann der Ganztag zu einem echten Erfolgsmodell für die Bildung und Zukunft der Kinder im Kreis werden.
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