Musik- und Gesangförderung

Die größte Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen.
(John Locke, 1632-1704)

Der Rheingau-Taunus-Kreis fördert und unterstützt:

  • Gesang- und Musikvereine
  • Jugendmusikschulen und die Jugendkunstschule Octopus
  • Kinder- und Jugendchöre
  • Amateurtheater und Laienspielgruppen
  • sowie sonstige kulturelle Initiativen und Vereine.

Die Sängerkreisvorstände Untertaunus und Rheingau erhalten entsprechend der Zahl der den jeweiligen Sängerkreisen angegliederten Vereine einen jährlichen Zuschuss. Anlässlich von runden Vereinsjubiläen werden an die Gesangvereine ebenfalls Zuschüsse gezahlt. Musikvereine werden auf Antrag in Einzelfällen in Absprache mit den Sängerkreisvorsitzenden gefördert.

Jugendmusikschulen und die Jugendkunstschule Octopus erhalten einen jährlich festzulegenden Sockelbetrag zur Fortführung der Arbeit. Kinder- und Jugendchöre erhalten zu den zusätzlichen Chorleiterkosten einen jährlichen Zuschußbetrag.

Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte einkommensabhängig Anträge auf Zuschuss zu den Beitragszahlungen an die Jugendmusikschulen stellen. Pro Antragsteller und Jahr wird ein Zuschuss gezahlt, sofern die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind.

In den Sparten darstellende und bildende Kunst sowie Musik (Instrumental/Gesang) und Literatur erfolgt die Förderung kultureller Initiativen durch die Verleihung eines Kulturpreises, der vom Kulturfonds Rheingau-Taunus e.V. vergeben wird.

Ihre Ansprechpartner für die Musik- und Gesangförderung

  • Sängerkreis Untertaunus
    Udo Petri
    Baumgartenstraße 18
    65232 Taunusstein
    Tel.: 06128 6366
    E-Mail: sk-untertaunus@gmx.de
  • Sängerkreis Rheingau
    Rudi Dormann
    Im Flecken 16
    65366 Geisenheim
    Tel. 06722 8887