Jugendärztlicher Dienst
Aufgaben
Haupttätigkeitsfeld des Jugendärztlichen Dienstes ist die Schulgesundheitspflege. Dies hat zum Ziel, Risiken für die gesundheitliche Entwicklung von Schulkindern frühzeitig zu erkennen und vorbeugende Maßnahmen einzuleiten.
Nach Maßgabe der „Verordnung über die Zulassung und die Ausgestaltung von Untersuchungen und Maßnahmen der Schulgesundheitspflege“ vom 19. Juni 2015 des Hessischen Sozialministeriums, müssen alle Kinder vor der Einschulung zur Feststellung ihrer körperlichen, geistigen, seelischen und psychosozialen Schulfähigkeit jugendärztlich untersucht werden.
Weitere Aufgaben des jugendärztlichen Dienstes sind unter anderem:
- Untersuchungen von Seiteneinsteigenden
- Impfberatung
- Beratung von Schülern, Eltern und Lehrern bei medizinischen Fragestellungen, sowie Beratung bei Vorliegen einer Behinderung
- Untersuchung von Kindern nach Asylbewerberleistungsgesetz
- Stellungnahmen bei Leistungsansprüchen im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes
- Mitwirkung in kommunalen und überregionalen Arbeitskreisen in Zusammenarbeit mit Schulen, dem Schulamt und dem Jugendamt
Kontakt
Standorte
- Kreisverwaltung Zentrale
- Kreisverwaltung Fachdienst Recht
- Kreisverwaltung Rechnungsprüfungsamt
- Flüchtlingsdienst, Migration
- Kreisverwaltung zentrale Rettungsleitstelle
- Kommunales Jobcenter Idstein
- Zulassungsbehörde Idstein
- Gesundheitsamt Rüdesheim
- Kommunales Jobcenter Rüdesheim
- Zulassungsbehörde Rüdesheim
- RMV Mobilitätszentrale Taunusstein
- Erziehungsberatung Idstein
- Gesundheitsamt Idstein
- Erziehungsberatung Rüdesheim
- Fahrerlaubnisbehörde
- Gesundheitsamt Bad Schwalbach
- Kommunales Jobcenter Bad Schwalbach
- Erzieherische Jugendhilfe Bad Schwalbach
- Erzieherische Jugendhilfe Rüdesheim
- Kompetenzzentrum Pflege
- Wohngeldbehörde
- Zulassungsbehörde Bad Schwalbach