Kreistag

Der Kreistag ist das für fünf Jahre gewählte „Parlament“ des Rheingau-Taunus-Kreises. Die innere Organisation des Kreistages und seiner Ausschüsse ist durch die Geschäftsordnung festgelegt.

Aufgaben:

  • Entscheidungen in Bereichen, die von grundsätzlicher Bedeutung für den Kreis sind (Wirtschaftsplan, Investitionsprogramm, Schulentwicklungsplan etc.),
  • Überwachung der Verwaltung und der Geschäftsführung des Kreisausschusses, insbesondere der Verwendung der Kreiseinnahmen (weitere Regelungen nach den §§ 21 ff. der Hess. Landkreisordnung).

Zusammensetzung:

Der Kreistag besteht aus derzeit 61 Abgeordneten, die sich auf sechs Fraktionen verteilen.

Vorsitzender:

  • André Stolz (CDU)

Stellvertretende Vorsitzende (Kreistagspräsidium):

  • Joachim Reimann (CDU), Georg A. Mahr (SPD), Annette Reineke-Westphal (Bündnis 90/Die Grünen) und Johann Josef Becker (FW).

Ältestenrat:

Der Kreistag hat bei seiner Konstituierung einen Ältestenrat gebildet, der bei Fragen zur inneren Ordnung und Organisation, sowie bei Terminfragen berät. Der Ältestenrat besteht aus den Mitgliedern des Kreistagspräsidiums und den Vorsitzenden der Fraktionen.

Ausschüsse:

Darüber hinaus hat der Kreistag für die sachbezogene Arbeit die folgenden Ausschüsse gebildet, die jeweils mit 11 bzw. 15 Mitgliedern der verschiedenen Fraktionen besetzt sind:

  • Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss (HFWD)
    Vorsitzender: Christian Herfurth (CDU)
  • Ausschuss für Schule, Bildung und Sport (SBS)
    Vorsitzende: Dr. Antje Kluge-Pinsker (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Ausschuss für Umwelt, Mobilität, Tourismus und Kultur (UMTK)
    Vorsitzender: Volker Mosler (CDU)
  • Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit (JSG)
    Vorsitzende: Wendy Penk (SPD)

Den rechtlichen Rahmen für die kommunale Selbstverwaltung gibt die „Hessische Landkreisordnung (HKO)“ sowie für die Ebene der Städte und Gemeinden die „Hessische Gemeindeordnung (HGO)“.