Zusammensetzung des Kreisausschusses

Der Kreisausschuss ist die Verwaltungsbehörde des Landkreises. Er besorgt nach den Beschlüssen des Kreistages im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung des Landkreises (weitere Regelungen nach den §§ 36 ff. der Hess. Landkreisordnung). Der Kreisausschuss tagt nach Bedarf, in der Regel jedoch alle drei Wochen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Zusammensetzung:

  • Vorsitz: Landrat (für sechs Jahre in direkter Wahl von den wahlberechtigten Kreiseinwohnern gewählt)
  • Erste/r Kreisbeigeordnete/r (Klaus-Peter Willsch/CDU; wird durch den Kreistag für sechs Jahre gewählt)
  • 15 ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten (durch den Kreistag für die Dauer der Wahlzeit des Kreistages gewählt)

Ehrenamtliche Kreisbeigeordnete:

  • Klaus-Peter Willsch (CDU)
  • Günter F. Döring (SPD)
  • Thomas Wieczorek (SPD)
  • Thomas Zarda (CDU)
  • Hansjörg Bathke (FW)
  • Heike Jung-Wellek (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
  • Walter Lieber (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
  • Nadja Wildner (FDP)
  • Sabine Muth (CDU)
  • Dr. Heidrun Orth-Krollmann (CDU)
  • Matthias Hannes (SPD)
  • Hans Rodius (CDU)
  • Alexander Cornelius (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
  • Jan Feser (AfD)
  • Nicole Eggers (DIE LINKE)

Den rechtlichen Rahmen für die kommunale Selbstverwaltung gibt die „Hessische Landkreisordnung (HKO)“ sowie für die Ebene der Städte und Gemeinden die „Hessische Gemeindeordnung (HGO)“.