Kreistag

Der Kreistag ist das für fünf Jahre gewählte „Parlament“ des Rheingau-Taunus-Kreises. Die innere Organisation des Kreistages und seiner Ausschüsse ist durch die Geschäftsordnung festgelegt.

Aufgaben:

  • Entscheidungen in Bereichen, die von grundsätzlicher Bedeutung für den Kreis sind (Wirtschaftsplan, Investitionsprogramm, Schulentwicklungsplan etc.),
  • Überwachung der Verwaltung und der Geschäftsführung des Kreisausschusses, insbesondere der Verwendung der Kreiseinnahmen (weitere Regelungen nach den §§ 21 ff. der Hess. Landkreisordnung).

Zusammensetzung:

Der Kreistag besteht aus derzeit 61 Abgeordneten, die sich auf sieben Fraktionen verteilen.

Vorsitzender:

  • André Stolz (CDU)

Stellvertretende Vorsitzende (Kreistagspräsidium):

  • Sebastian Willsch (CDU), Aylin Sinß (SPD), Annette Reineke-Westphal (Bündnis 90/Die Grünen) und Marius Schäfer (FDP).

Ältestenrat:

Der Kreistag hat bei seiner Konstituierung einen Ältestenrat gebildet, der bei Fragen zur inneren Ordnung und Organisation, sowie bei Terminfragen berät. Der Ältestenrat besteht aus den Mitgliedern des Kreistagspräsidiums und den Vorsitzenden der Fraktionen.

Ausschüsse:

Darüber hinaus hat der Kreistag für die sachbezogene Arbeit die folgenden Ausschüsse gebildet, die jeweils mit 15 Mitgliedern der verschiedenen Fraktionen besetzt sind:

  • Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss (HFD) 
    Vorsitzender: Christian Herfurth (CDU)
  • Ausschuss für Schule, Bildung und Sport (SBS)
    Vorsitzender: Lukas Brandscheid (CDU)
  • Ausschuss für Kreisentwicklung, Mobilität und Umwelt (KMU)
    Vorsitzende: Annette Reineke-Westphal (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Ausschuss für Jugend, Senioren, Gesundheit und Soziales (JSGS)
    Vorsitzender: Kevin Raupach (SPD)

Den rechtlichen Rahmen für die kommunale Selbstverwaltung gibt die „Hessische Landkreisordnung (HKO)“ sowie für die Ebene der Städte und Gemeinden die „Hessische Gemeindeordnung (HGO)“.