Zusammensetzung des Kreisausschusses

Der Kreisausschuss ist die Verwaltungsbehörde des Landkreises. Er besorgt nach den Beschlüssen des Kreistages im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung des Landkreises (weitere Regelungen nach den §§ 36 ff. der Hess. Landkreisordnung). Der Kreisausschuss tagt nach Bedarf, in der Regel jedoch alle drei Wochen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Zusammensetzung:

  • Vorsitz: Landrat (für sechs Jahre in direkter Wahl von den wahlberechtigten Kreiseinwohner gewählt)
  • Erste/r Kreisbeigeordnete/r (Klaus-Peter Willsch/CDU; wird durch den Kreistag für sechs Jahre gewählt)
  • 15 ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten (durch den Kreistag für die Dauer der Wahlzeit des Kreistages gewählt)

Ehrenamtliche Kreisbeigeordnete:

  • Klaus-Peter Willsch (CDU)
  • Thomas Wieczorek (SPD)
  • Günter Linke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
  • Oliver Mathias (FDP)
  • Matthias Bremser (FW)
  • Thomas Zarda (CDU)
  • Petra Otte (SPD)
  • Sabine Muth (CDU)
  • Dr. Antje Kluge-Pinsker (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
  • Dr. Heidrun Orth-Krollmann (CDU)
  • Matthias Hannes (SPD)
  • Hans Rodius (CDU)
  • Karl Mayer (AfD)
  • Nicole Eggers (DIE LINKE)
  • Jan Feser (AfD)

Den rechtlichen Rahmen für die kommunale Selbstverwaltung gibt die „Hessische Landkreisordnung (HKO)“ sowie für die Ebene der Städte und Gemeinden die „Hessische Gemeindeordnung (HGO)“.