Jahresabschlüsse des Kreises

Nach § 112 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist der Rheingau- Taunus- Kreis verpflichtet, am Ende eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung aufzustellen und muss klar und übersichtlich dargestellt sein.
Dabei gibt der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des Kreises wieder.

Der Jahresabschluss unterteilt sich in:

  • Vermögensrechnung
  • Ergebnisrechnung
  • Finanzrechnung
  • Anhang
  • Rechenschaftsbericht

Die Vermögensrechnung entspricht einer Bilanz und stellt die Vermögenswerte den Verbindlichkeiten gegenüber. In der Ergebnisrechnung werden alle Aufwendungen und Erträge erfasst und bei der Finanzrechnung werden alle Ein- und Auszahlungen dargestellt.

In dem Anhang sind die wesentlichen Posten des Jahresabschlusses erläutert. Außerdem muss der Anhang Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen, die Verbindlichkeiten und die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen enthalten. Der Rechenschaftsbericht geht auf wesentliche Veränderungen und die zukünftige Entwicklung des Landkreises ein, er stellt die Einschätzung der Behördenleitung dar.