Pressetermin: Ganztagsbetreuung an Grundschulen im RTK, 3. März 2026

Maultaschen und andere richtig gute Ideen – wie der RTK den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sicherstellt

„Gestern war der beste Tag… da gab es Maultaschen mit Tomatensoße“, erklärt die achtjährige Dilana mit strahlenden Augen. Landrat Sandro Zehner sitzt mit ihr und zwei anderen Schülerinnen am Tisch und darf beim Ausmalen helfen. Es ist kurz nach 11:30 Uhr, für die Kinder und den Landrat beginnt die Spielezeit. Die Maultaschen von gestern hat er also verpasst – trotzdem ist er als Landrat und Schuldezernent verantwortlich dafür, dass der Ganztag dem ganzen Landkreis schmeckt. Der Landrat ist gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Fachdienst Schule zu Besuch um sich ein Bild vom Ganztagsangebot in der Julius-Alberti-Schule zu machen. Der RTK muss als Schulträger ab diesem Sommer verpflichtend an allen 34 Grundschulen im Kreis Ganztagsangebote anbieten.

„Wir möchten hier nicht einfach nur einen Rechtsanspruch erfüllen, sondern wir wollen ein pädagogisches Gesamtkonzept zur Verfügung stellen“, erklärt Sandro Zehner. „Das hilft den Schulen, aber vor allem den Kindern. Unser Anspruch ist es, Kindern aller Altersgruppen und aller sozialen Schichten eine hervorragende Schulbildung in unserem Landkreis flächendeckend zu ermöglichen.“

Nach der Spielezeit folgt das Mittagessen. Heute ohne Maultaschen. Dafür aber mit Chicken Nuggets, Rahmkartoffeln, frischer Gurke und Paprika. Es ist kurz nach 12 Uhr in Rüdesheim. In der Mensa klappern Tabletts, es riecht nach Mittagessen, Stimmengewirr liegt in der Luft. Wer hier zuhört, merkt schnell: Der Ganztag ist kein abstraktes Konzept, sondern gelebter Alltag. „Schmeckt’s?“, fragt eine Betreuerin. Zufriedene Blicke, zustimmendes Nicken. Und auch hier in der Mensa wird deutlich, worum es beim Ganztag im RTK geht: Betreuung statt Aufbewahrung. Verlässlichkeit. Struktur. Und Zeit für die Kinder.

Ein Rechtsanspruch und pädagogischer Anspruch

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Beginnend mit den Erstklässlern wird der Anspruch bis zum Schuljahr 2029/2030 sukzessive aufgebaut. Für die Landkreise als Schulträger bedeutet das einen Systemwechsel: Aus freiwilligen Angeboten wird eine gesetzlich garantierte Leistung. Der Rheingau-Taunus-Kreis hat dafür ein eigenes Ganztagskonzept entwickelt, das jetzt vom Kreistag beschlossen worden ist. Es soll nicht nur Plätze schaffen, sondern Qualität sichern – flächendeckend an allen Grundschulen im Kreis. Vieles existiert bereits: Schon heute nutzen rund zwei Drittel der Grundschulkinder im RTK Betreuungs- oder Ganztagsangebote – wie auch die Kinder in der Julius-Alberti-Schule. Ab Sommer wird nun mit dem Rechtsanspruch aus einem guten Angebot eine verbindliche Aufgabe.

Strukturierte Freizeit in familiärer Atmosphäre

Zurück in der Schule: Im Kreativraum sitzen Kinder über bunten Knetklumpen. Konzentriert formen sie Tiere, Fantasiefiguren, kleine Kunstwerke. Einen Tisch weiter wird die große Playmobil-Drachenburg bespielt. Ritter gegen Drachen, Belagerung inklusive. Daneben: Brettspiele, Geschicklichkeitsspiele, Bausteine. Bewegungsangebote gibt es auch. Spielzeit an der frischen Luft? Kein Problem.

Die pädagogischen Mitarbeiterinnen der AWO – Trägerin der Ganztagsangebote an der Schule – begleiten, moderieren, trösten und lachen fünf Tage die Woche. Es sind „ihre“ Ganztagskinder, und schnell wird klar: Der Ganztag ist kein „Laufenlassen“, sondern strukturierte Freizeit mit pädagogischem Blick in familiärer Atmosphäre.

Auf einem der Grundschulstühlchen sitzt Landrat Sandro Zehner, fragt nach Regeln und lässt sich Spielzüge erklären. Der Landrat wirkt nicht wie ein Besucher auf Stippvisite, sondern wie jemand, der verstehen will, wie das Ganztagskonzept im Alltag funktioniert. Oder der – wie er später sagt - überzeugt ist von dem, was hier entsteht. Und als er von der Glücks-AG für die Ganztagskinder hört, sofort nachfragt: „Ist da noch ein Platz frei?“

Das Zwei-Säulen-Modell

Kern des Ganztagskonzepts im Rheingau-Taunus-Kreis ist ein Zwei-Säulen-Modell. Säule I bildet den verlässlichen Ganztag ab: an drei oder fünf Tagen pro Woche, jeweils acht Stunden inklusive Unterricht. Enthalten sind pädagogisch begleitete Lern- und Übungszeiten, Hausaufgabenbetreuung sowie Freizeit-, Bewegungs- und Förderangebote. Die Teilnahme ist freiwillig – wer sich jedoch anmeldet, nimmt verbindlich teil. Eltern zahlen dafür einen sozialverträglichen Sockelbetrag: 32 Euro für 3 Tage, 55 Euro für 5 Tage im Monat. Säule II ergänzt dieses Angebot um flexibel zubuchbare Module, etwa Früh- oder Anschlussbetreuung. Sie richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf und wird kostenpflichtig angeboten. Einheitliche Qualitätsstandards bei der Betreuung sollen sicherstellen, dass alle Kinder – unabhängig von Wohnort oder sozialem Hintergrund – vergleichbare Rahmenbedingungen vorfinden. Ganztag ist im RTK damit nicht bloß verlängerte Aufbewahrung, sondern wird zu einem qualitativ hochwertigem Bildungsraum.

Wer bestellt, bezahlt?

Doch der Ganztag ist nicht nur eine pädagogische, sondern auch eine finanzielle Aufgabe. Der Ausbau der Infrastruktur – Mensen, zusätzliche Räume, Umbauten – kostet den Kreis bis 2030 rund 38 Millionen Euro. Der Bund beteiligt sich daran jedoch nur mit 6,8 Millionen Euro. Stichwort: Konnexitätsprinzip. Wer bestellt, bezahlt. Ein Grundsatz, der aus Sicht des Kreises hier nicht vollständig eingelöst wird:

„Der Ganztag ist seit drei Jahren eines meiner Kernbeispiele bei der Frage, was im deutschen Staatsaufbau und der Finanzierung nicht funktioniert“, sagt Landrat Zehner. „Denn es ist ein Rechtsanspruch, den man in Berlin konstituiert hat. Dieser Rechtsanspruch ist aber am Ende nicht auskömmlich gegenfinanziert.“ Und weiter: „Wir bekommen vom Bund 6,8 Millionen Euro Investitionszuschüsse. Wir werden aber am Ende kreisweit in unseren Grundschulen mindestens rund 38 Millionen Euro verbaut haben. Das ist weit von den zugesagten 85 Prozent Unterstützung für investive Maßnahmen entfernt. Und das betrifft nur das Bauen. Am Ende lebt der Ganztag nämlich von Menschen, die ihn vor Ort möglich machen. Für die Personalkosten müssen wir als Landkreis allein im ersten Jahr noch einmal 1,5 Millionen Euro hinzugeben.“

Alles richtig gemacht? Alles richtig gemacht!

Wie wichtig qualitativ hochwertige Betreuung und echte Bildungschancen sind, und dass an diesem Punkt nicht gespart werden darf, zeigt sich einen Raum weiter. Hier sitzen Erstklässler über ihren Matheheften. Es geht ums Rechnen im Zahlenraum – erste Plus- und Minusaufgaben. Eine Lehrkraft beugt sich über ein Heft, korrigiert direkt, erklärt noch einmal einen Rechenweg. Diese unmittelbare Rückmeldung ist wichtig, und etwas, das zu Hause nicht immer in dieser Form möglich ist.

Der Landrat setzt sich dazu. Ein Blick ins Heft, ein paar Zahlen. „Normalerweise haben wir im Haushalt größere Zahlen“, sagt er schmunzelnd – und rechnet mit. Am Ende nickt er anerkennend: Alles richtig gemacht. Man spürt in diesem Moment, warum der Ganztag im RTK mehr ist als nur Betreuung bis 16 Uhr. Hier wird Chancengleichheit konkret, und hier kann Schule tatsächlich Spaß machen – weil niemand am Ende mit seinen Fragen alleine bleibt.

Am frühen Nachmittag sind die Figuren aus Knete getrocknet, die Drachenburg steht noch, und die Matheaufgaben sind kontrolliert. Ein Erfolg, hinter dem viel Aufwand, viele Investitionen, viele Diskussionen über Zuständigkeiten und Finanzen stecken. Doch in diesen Räumen zählt vor allem eines: Kinder, die lernen, spielen, essen, lachen – und am Ende des Tages mit dem Gefühl nach Hause gehen, etwas geschafft zu haben. Alles richtig gemacht? Zumindest an diesem Nachmittag an der Julius-Alberti-Schule spricht doch einiges dafür. Und nächste Woche gibt es bestimmt auch wieder Maultaschen…

Ganztag im Rheingau-Taunus-Kreis: Mehr als Betreuung – ein Bildungsversprechen

Ganztag ist mehr als eine verlässliche Verlängerung des Schultages. Er steht für ganzheitliche Bildung, individuelle Förderung und mehr Chancengerechtigkeit. Mit Blick auf den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 hat der Rheingau-Taunus-Kreis frühzeitig gehandelt und ein umfassendes Ganztagskonzept entwickelt. Ziel ist es, ein verlässliches, qualitativ hochwertiges und zukunftsfähiges Ganztagsangebot im RTK zu sichern.

Auf dieser Seite finden Sie weiterführende Informationen zum Konzept, zu Rahmenbedingungen und zur Umsetzung. Die Inhalte werden fortlaufend aktualisiert.

FAQ – Ganztag im Rheingau-Taunus-Kreis

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt bundesweit ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Er startet mit der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren schrittweise ausgeweitet. Für die Landkreise als Schulträger bedeutet das: Aus freiwilligen Angeboten wird eine gesetzlich garantierte Leistung, die verlässlich, flächendeckend und qualitativ hochwertig bereitgestellt werden muss.

Der Rheingau-Taunus-Kreis hat ein umfassendes Ganztagskonzept beschlossen, das Qualität, Verlässlichkeit und Bildungsgerechtigkeit in den Mittelpunkt stellt und bewusst pädagogische Standards in den Mittelpunkt rückt. Kern ist ein Zwei-Säulen-Modell, das aus einem verbindlichen Ganztagsangebot (Säule I) und ergänzenden, flexiblen Betreuungsangeboten (Säule II) besteht.

Ganztag wird im Rheingau-Taunus-Kreis als Bildungsversprechen verstanden – nicht als reine Betreuung. Ziele sind insbesondere:

  • Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit
  • Verlässliche Rahmenbedingungen für Familien
  • Pädagogisch hochwertige Lern- und Förderangebote
  • Unterstützung bei Hausaufgaben und Lernzeiten
  • Angebote in Sport, Musik, Kreativität und sozialem Lernen

Alle Kinder sollen – unabhängig von Wohnort oder sozialem Hintergrund – vergleichbare Qualitätsstandards vorfinden.

Säule I – Verlässlicher Ganztag

  • Angebot an 3 oder 5 Tagen pro Woche (je nach Schulmodell)
  • 8 Stunden täglich (inklusive Unterrichtszeiten)
  • Freiwillige Anmeldung; Nach Anmeldung verpflichtende Teilnahme für den gewählten Zeitraum
  • Sozialverträglicher Sockelbetrag: 32 Euro monatlich bei 3 Tagen, 55 Euro monatlich bei 5 Tagen
  • Warmes Mittagessen an allen Tagen mit Nachmittagsangebot (Kosten je nach Träger zusätzlich)

Säule II – Flexible Zusatzangebote

  • Freiwillig
  • Modular und bedarfsorientiert
  • Beispielsweise Frühbetreuung oder verlängerte Nachmittagsangebote
  • Alle Module können unabhängig von Säule I gebucht werden
  • Kostenpflichtig je nach Angebot und Träger

Die Anmeldung zum Ganztag (Säule I) ist freiwillig. Sobald Eltern ihr Kind jedoch anmelden, ist die Teilnahme für den gewählten Zeitraum verbindlich. Das gewährleistet Planungssicherheit und stabile Gruppenstrukturen.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird an den 34 Grund- und Förderschulen des Rheingau-Taunus-Kreises ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise eingeführt und bis zum Schuljahr 2029/2030 klassenweise erweitert. Dann betrifft der Rechtsanspruch alle rund 7400 Grundschulkinder. 

Die staatlichen Zuschüsse für den Ganztag sind an feste Betreuungszeiten gebunden, um Qualität und Kontinuität im pädagogischen Alltag sicherzustellen. Häufig wechselnde Zeiten oder stark unterschiedlich zusammengesetzte Gruppen erschweren den kontinuierlichen Ablauf, erhöhen den organisatorischen und personellen Aufwand und binden zusätzliche Ressourcen. Feste Strukturen ermöglichen eine verlässliche Planung von Personal, Räumen und Lernangeboten – gleichzeitig bleibt das Angebot für Familien freiwillig und wählbar (3 oder 5 Tage pro Woche).

Der Ganztag verfolgt ein integriertes pädagogisches Konzept mit klar strukturierten Abläufen und einer abgestimmten Rhythmisierung des Schultages. Lernphasen wechseln sich mit Bewegungs- und Erholungszeiten ab. Ziel ist eine ausgewogene Tagesgestaltung, die sowohl schulisches Lernen als auch soziale Erfahrungen, Bewegung und Entspannung berücksichtigt. Häufig wechselnde Gruppen oder Betreuungszeiten würden den pädagogischen Ablauf erschweren.

Ja. Der Ganztag ist bewusst so gestaltet, dass Kinder weiterhin Sportvereine, Musikunterricht oder andere kreative Angebote wahrnehmen können. Viele Schulen kooperieren mit lokalen Vereinen, um die Teilnahme an außerschulischen Aktivitäten in den Tagesablauf zu integrieren.

Ja. Bereits heute verfügen fast alle Schulstandorte über Nachmittagsangebote, die den künftigen Anforderungen entsprechen und von etwa 68 Prozent der insgesamt 7400 Grundschulkinder als Ganztags- oder Betreuungsangebot in Anspruch genommen werden – Tendenz steigend. Auf diesen etablierten und guten Strukturen mit den Trägern wird auch das künftige Ganztagsmodell im Rheingau-Taunus-Kreis aufbauen.

Der Rheingau-Taunus-Kreis investiert erheblich in Infrastruktur und Betrieb: 

  • Rund 38,7 Millionen Euro bis 2030 für Neu- und Umbaumaßnahmen
    • Schulgebäude
    • Mensen
    • zusätzliche Räume für Ganztagsangebote

Der Bund beteiligt sich über das Ganztagsförderungsgesetz lediglich mit insgesamt 6,8 Millionen Euro an den Investitionen. Der überwiegende Teil der investiven Kosten muss deshalb vom Rheingau-Taunus-Kreis als Schulträger getragen werden. Hier zeigt sich deutlich das Konnexitätsproblem: Der Bund schafft einen Rechtsanspruch und damit neue Aufgaben, stellt jedoch nicht ausreichend Mittel zur vollständigen Finanzierung bereit. Die daraus resultierende Unterfinanzierung belastet unmittelbar den Kreishaushalt. Zusätzlich fallen bereits im ersten Jahr der Umsetzung rund 1,5 Millionen Euro laufender Betriebskosten an – unter anderem für pädagogisches Personal über die Träger (rund 140 Vollzeitkräfte im Ganztag) sowie für Sachkosten.

Im ersten Jahr fallen bereits zusätzlich rund 1,5 Millionen Euro an laufenden Betriebskosten an, unter anderem für pädagogisches Personal über die Träger (rund 140 Vollzeitkräfte im Ganztag) sowie für Sachkosten.

Der Ganztag wird als zentrale Zukunftsinvestition verstanden. Es geht um:

  • Bildungsgerechtigkeit
  • Chancengleichheit
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Verlässliche Bildungsangebote im gesamten Landkreis

Die Mittel fließen in qualifiziertes Personal, moderne Räume und ein strukturiertes, pädagogisch fundiertes Angebot für alle Grundschulkinder.

Detaillierte Informationen zu konkreten Angeboten, Anmeldefristen und Zusatzmodulen erhalten Eltern direkt über ihre jeweilige Schule oder den zuständigen Träger vor Ort.

Elterninformation zum Rechtsanspruch 2026/27

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