Ganztag im Rheingau-Taunus-Kreis: Mehr als Betreuung – ein Bildungsversprechen

Ganztag ist mehr als eine verlässliche Verlängerung des Schultages. Er steht für ganzheitliche Bildung, individuelle Förderung und mehr Chancengerechtigkeit. Mit Blick auf den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 hat der Rheingau-Taunus-Kreis frühzeitig gehandelt und ein umfassendes Ganztagskonzept entwickelt. Ziel ist es, ein verlässliches, qualitativ hochwertiges und zukunftsfähiges Ganztagsangebot im RTK zu sichern.

Auf dieser Seite finden Sie weiterführende Informationen zum Konzept, zu Rahmenbedingungen und zur Umsetzung. Die Inhalte werden fortlaufend aktualisiert.

FAQ – Ganztag im Rheingau-Taunus-Kreis

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt bundesweit ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Er startet mit der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren schrittweise ausgeweitet. Für die Landkreise als Schulträger bedeutet das: Aus freiwilligen Angeboten wird eine gesetzlich garantierte Leistung, die verlässlich, flächendeckend und qualitativ hochwertig bereitgestellt werden muss.

Der Rheingau-Taunus-Kreis hat ein umfassendes Ganztagskonzept beschlossen, das Qualität, Verlässlichkeit und Bildungsgerechtigkeit in den Mittelpunkt stellt und bewusst pädagogische Standards in den Mittelpunkt rückt. Kern ist ein Zwei-Säulen-Modell, das aus einem verbindlichen Ganztagsangebot (Säule I) und ergänzenden, flexiblen Betreuungsangeboten (Säule II) besteht.

Ganztag wird im Rheingau-Taunus-Kreis als Bildungsversprechen verstanden – nicht als reine Betreuung. Ziele sind insbesondere:

  • Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit
  • Verlässliche Rahmenbedingungen für Familien
  • Pädagogisch hochwertige Lern- und Förderangebote
  • Unterstützung bei Hausaufgaben und Lernzeiten
  • Angebote in Sport, Musik, Kreativität und sozialem Lernen

Alle Kinder sollen – unabhängig von Wohnort oder sozialem Hintergrund – vergleichbare Qualitätsstandards vorfinden.

Säule I – Verlässlicher Ganztag

  • Angebot an 3 oder 5 Tagen pro Woche (je nach Schulmodell)
  • 8 Stunden täglich (inklusive Unterrichtszeiten)
  • Freiwillige Anmeldung; Nach Anmeldung verpflichtende Teilnahme für den gewählten Zeitraum
  • Sozialverträglicher Sockelbetrag: 32 Euro monatlich bei 3 Tagen, 55 Euro monatlich bei 5 Tagen
  • Warmes Mittagessen an allen Tagen mit Nachmittagsangebot (Kosten je nach Träger zusätzlich)

Säule II – Flexible Zusatzangebote

  • Freiwillig
  • Modular und bedarfsorientiert
  • Beispielsweise Frühbetreuung oder verlängerte Nachmittagsangebote
  • Alle Module können unabhängig von Säule I gebucht werden
  • Kostenpflichtig je nach Angebot und Träger

Die Anmeldung zum Ganztag (Säule I) ist freiwillig. Sobald Eltern ihr Kind jedoch anmelden, ist die Teilnahme für den gewählten Zeitraum verbindlich. Das gewährleistet Planungssicherheit und stabile Gruppenstrukturen.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird an den 34 Grund- und Förderschulen des Rheingau-Taunus-Kreises ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise eingeführt und bis zum Schuljahr 2029/2030 klassenweise erweitert. Dann betrifft der Rechtsanspruch alle rund 7400 Grundschulkinder. 

Ja. Bereits heute verfügen fast alle Schulstandorte über Nachmittagsangebote, die den künftigen Anforderungen entsprechen und von etwa 68 Prozent der insgesamt 7400 Grundschulkinder als Ganztags- oder Betreuungsangebot in Anspruch genommen werden – Tendenz steigend. Auf diesen etablierten und guten Strukturen mit den Trägern wird auch das künftige Ganztagsmodell im Rheingau-Taunus-Kreis aufbauen.

Der Rheingau-Taunus-Kreis investiert erheblich in Infrastruktur und Betrieb: 

  • Rund 38,7 Millionen Euro bis 2030 für Neu- und Umbaumaßnahmen
    • Schulgebäude
    • Mensen
    • zusätzliche Räume für Ganztagsangebote

Der Bund beteiligt sich über das Ganztagsförderungsgesetz lediglich mit insgesamt 6,8 Millionen Euro an den Investitionen. Der überwiegende Teil der investiven Kosten muss deshalb vom Rheingau-Taunus-Kreis als Schulträger getragen werden. Hier zeigt sich deutlich das Konnexitätsproblem: Der Bund schafft einen Rechtsanspruch und damit neue Aufgaben, stellt jedoch nicht ausreichend Mittel zur vollständigen Finanzierung bereit. Die daraus resultierende Unterfinanzierung belastet unmittelbar den Kreishaushalt. Zusätzlich fallen bereits im ersten Jahr der Umsetzung rund 1,5 Millionen Euro laufender Betriebskosten an – unter anderem für pädagogisches Personal über die Träger (rund 140 Vollzeitkräfte im Ganztag) sowie für Sachkosten.

Im ersten Jahr fallen bereits zusätzlich rund 1,5 Millionen Euro an laufenden Betriebskosten an, unter anderem für pädagogisches Personal über die Träger (rund 140 Vollzeitkräfte im Ganztag) sowie für Sachkosten.

Der Ganztag wird als zentrale Zukunftsinvestition verstanden. Es geht um:

  • Bildungsgerechtigkeit
  • Chancengleichheit
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Verlässliche Bildungsangebote im gesamten Landkreis

Die Mittel fließen in qualifiziertes Personal, moderne Räume und ein strukturiertes, pädagogisch fundiertes Angebot für alle Grundschulkinder.

Detaillierte Informationen zu konkreten Angeboten, Anmeldefristen und Zusatzmodulen erhalten Eltern direkt über ihre jeweilige Schule oder den zuständigen Träger vor Ort.

Elterninformation zum Rechtsanspruch 2026/27

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