Betreuungsverein für den Rheingau-Taunus-Kreis

Die Aufgabe der rechtlichen Betreuung wird oft von Familienangehörigen wahrgenommen, häufig zusätzlich zur alltäglichen Begleitung oder Pflege der betroffenen Person. Den familiennahen, aber auch den bürgerschaftlich engagierten ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern werden durch das neue Betreuungsorganisationsgesetz kompetente Ansprechpartner, die Betreuungsvereine, zur Seite gestellt.

Im Rheingau-Taunus-Kreis übernimmt diese Aufgabe der Betreuungsverein IFB.e.V..

Betreuende Familienangehörige können Unterstützung beim Betreuungsverein finden. Der IFB e.V. berät und unterstützt bei Fragen und bietet Einführungskurse und Fortbildungen zum Thema an. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass der Verein als Verhinderungsbetreuer durch das Gericht eingesetzt wird, damit der betreuende Familiengehörigen auch mal verreisen und sich sicher sein kann, dass im Bedarfsfall eine Vertretung durch den Betreuungsverein sichergestellt ist.

Der Betreuungsverein hat zudem zur Aufgabe das Interesse an der ehrenamtlichen Betreuungsführung zu wecken, Menschen für eine Betreuung zu gewinnen und diese in das Betreuungsrecht einzuführen.

Aber auch bereits im Vorfeld und zur Vermeidung einer Betreuung bietet der Betreuungsverein Informationen. So berät er in Infoveranstaltungen zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Mit einer Vorsorgevollmacht kann die gerichtliche Bestellung einer Betreuerin oder Betreuers vermieden werden, soweit im Vorfeld eine Vertrauensperson für den Bedarfsfall bevollmächtigt wurde, Rechtsgeschäfte wahrzunehmen.

Weitere Informationen zu Schulungen und dem Betreuungsverein IFB e.V. erhalten Sie unter https://betreuungsverein.ifbev.de oder unter der E-Mail Adresse: betreuungsverein-rtk@ifbev.de