Sie möchten Berufsbetreuer bzw. Berufsbetreuerin werden?

Die Betreuungsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises sucht regelmäßig Menschen, die Interesse an der Tätigkeit als selbständige Berufsbetreuerin/selbständiger Berufsbetreuer haben.

Aufgaben:

Die rechtliche Betreuung ist ein Rechtsinstrument zur Unterstützung von Erwachsenen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht oder nicht mehr selbst wahrnehmen können. Sie ist strikt am individuellen Bedarf des kranken oder behinderten Menschen ausgerichtet, berücksichtigt seine verbliebenen Fähigkeiten und wahrt seine Selbstbestimmung. Rechtseingriffe werden auf das erforderliche Maß beschränkt. Die vom Betreuungsgericht bestellte Betreuerin oder der Betreuer unterstützt die betroffene Person in dem genau festgelegten Aufgabenkreis dabei, ihre rechtlichen Angelegenheiten so weit wie möglich selbst wahrzunehmen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu wahren. Er oder sie macht von der Vertretungsmacht nur Gebrauch, soweit dies erforderlich ist.
Der Betreuer bzw. die Betreuerin muss sich durch regelmäßige persönliche Kontakte und Besprechung anstehender Entscheidungen ein Bild davon machen, welche Vorstellungen und Wünsche die betreute Person hat und was sie nicht will. Den festgestellten Wünschen der betreuten Person hat der Betreuer bzw. die Betreuerin in den gesetzlich festgelegten Grenzen zu entsprechen und die betreute Person bei deren Umsetzung rechtlich zu unterstützen. Die Pflicht zur Wunschbefolgung gilt grundsätzlich auch bei der Entscheidung des Betreuungsgerichts, wer zum rechtlichen Betreuer oder zur Betreuerin bestellt wird.

Registrierung:

Seit dem 1. Januar 2023 werden alle beruflichen Betreuerinnen und Betreuer von der Betreuungsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich ihr Sitz bzw. hilfsweise ihr Wohnsitz befindet (Stammbehörde), registriert. Die Registrierung ist zwingende Voraussetzung für die Bestellung durch das Betreuungsgericht und für den Anspruch auf Vergütung. Als beruflicher Betreuer bzw. Betreuerin kann sich nach § 23 BtOG nur registrieren lassen, wer über die hierfür erforderliche persönliche Eignung und Zuverlässigkeit verfügt, eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit nachgewiesen und eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Die für die Registrierung gegenüber der Stammbehörde durch Unterlagen nachzuweisende Sachkunde ist der neue Mindeststandard für berufliche Betreuerinnen und Betreuer. Sie umfasst Kenntnisse des Betreuungs- und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf den Gebieten der Personen- und Vermögenssorge, Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems und Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen und von Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung (§ 23 Absatz 3 BtOG).
Bei Personen, die über ein abgeschlossenes Studium Sozialpädagogik oder Soziale Arbeit verfügen, gilt die Sachkunde als nachgewiesen.

Antrag:

Der Antrag zur Registrierung kann formlos erfolgen. Sie können aber auch unser Antragsformular nutzen. Gerne beraten und unterstützen wir Sie per Mail, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.