Heimaufsicht
Aufsicht über stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe im Landkreis
Der Rheingau-Taunus-Kreis führt die Aufsicht über stationären, teilstationären Einrichtungen und sonstige bereute Wohnformen der Kinder- und Jugendhilfe. Primäres Ziel ist der Schutz der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen in den Einrichtungen.
Aufgaben der Heimaufsicht
- Bearbeitung von Betriebserlaubnisverfahren für alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 45 SGB VIII im Rheingau-Taunus-Kreis und Vorbereitung der Erteilung der Betriebserlaubnisse durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration
 
- Fachaufsicht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
 
- Fachberatung der Träger von Jugendhilfeeinrichtungen (z. B. pädagogische Fragen, betriebliche Abläufe, Personalangelegenheiten, rechtliche Probleme, Ausbau und Umstrukturierung)
 
- Entgegennahme und Bearbeitung von meldepflichtigen Ereignissen nach § 47 SGB VIII in Verbindung mit § 18 HKJGB
 
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Fachkraftgebot
 
- Erteilung der Erlaubnis von Überbelegungen
 
- Durchführung jährlicher Kontaktbesuche in den Einrichtungen
 
- Örtliche Prüfungen
 
- Beratung und Begleitung des Kreisheimrates als Vertretung der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen in den stationären Einrichtungen
 
- Organisation und Verwaltungsaufgaben